Frage an Ulrike Schielke-Ziesing bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ulrike Schielke-Ziesing
AfD
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Frage von Petra F. •

Frage an Ulrike Schielke-Ziesing von Petra F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Zusammenfassung der Anfrage

zu folgenden Fragen bitte ich um Ihre Stellungnahme:

1. Befürworten Sie einen gesetzlichen Zwang zur Impfung mit Masern-(Mumps-/Röteln-) Impfstoff? Wäre ein solcher Impfzwang nach Ihrer Auffassung bei einem einzigen vom statistischen Bundesamt dokumentierten Todesfall im gesamten Bundesgebiet verhältnismäßig?

2. Wie bewerten Sie den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung (es ist lediglich in einigen Fällen der Antikörpertiter feststellbar, eine sichere Immunität nicht)? Es treten bis heute bei Epidemien stets Erkrankungen bei zweifach geimpften Personen auf.

3. Setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz aller Kinder ein, indem es aktiv geimpfte Kinder befristet vom Kindergartenbesuch ausschließt? Maserngeimpfte Kinder sind nachweislich Ausscheider des vermehrungsfähigen Impfvirus.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, aus der ich erhebliche Zweifel herauslese, inwieweit eine Pflicht zur Masernimpfung sinnvoll oder notwendig ist. Dabei argumentieren Sie in erster Linie medizinisch. Ich würde dagegen eher verfassungsrechtliche und organisatorische Bedenken anführen.

Ich bin Mutter dreier Kinder, die allesamt gegen Masern geimpft wurden. Im Gegensatz zu Ihnen glaube ich schon, dass diese Impfung dazu beiträgt, Kinder vor einer Erkrankung mit Masern – weitgehend - zu schützen. Ich weiß, dass dür die meisten Kinder, die an Masern erkranken, die Erkrankung folgenlos bleibt. Aber immerhin 1 Kind von 1000 Kindern bekommt eine gefährliche Hirnhautentzündung, rund 15% dieser betroffenen Kinder sterben daran. Ein Drittel leidet zeitlebens unter Folgeschäden. Dieses Risiko wollte ich nicht eingehen. Eine andere Frage ist, ob es eine Verpflichtung zur Impfung geben sollte. Ich denke nicht. Dafür spricht zwar, dass nur eine Impfquote von 95% in der Bevölkerung geeignet ist, diejenigen zu schützen, die (noch) nicht geimpft werden können, vor allem Kleinkinder oder Schwerkranke. Auch hier haben wir eine Verantwortung. Wir haben in Deutschland allerdings schon eine Abdeckung von 97% für die Erstimpfung.

Ich plädiere deshalb eher dafür, den Zugang zu Impfungen, insbesondere zu den gerne vergessenen Auffrischungsimpfungen zu erleichtern, z.B. durch die Einbeziehung von Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Es gibt allerdings eine wichtige Einschränkung: Damit die Erkrankungsfälle bei uns so niedrig bleiben, wie Sie es in Ihrer Eingangsfrage genannt haben, ist es notwendig, dass Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen entsprechend den extra dafür entwickelten Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) gegen Masern geimpft werden. In den meisten Herkunftsländern der Asylsuchenden ist die Risikolage leider eine völlig andere als Hierzulande, darauf müssen wir reagieren.

Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Gedanken zu diesem Thema - vielleicht nicht teilen - , aber nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Schielke-Ziesing

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