Frage an Ursula Mogg bezüglich Jugend

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Frage von winfried h. •

Frage an Ursula Mogg von winfried h. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Mogg,

Die gegenwärtige Diskussion um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten, die z.Zt. intensiv in Presse und Internet geführt wird, führt letzendlich zu 3 grundsätzlichen Fragen, die beantwortet werden müssen.

1.) Ist die Sperrung der Seiten ( Sperrung auf Basis einer vom BKA erstellten geheimen und von keiner Instanz überprüfbaren Liste ) "zielführend", d.h. wird der Zugriff auf diese Seiten zuverlässig unterbunden ?

2.) Ist durch die Einführung der Maßnahme nach Pkt.1 ausreichend Sorge getragen, die fraglichen Beiträge definitiv aus dem Netz zu verbannen, d.h. abzuschalten ?

3.) Sehen Sie in der Durchführung der Maßnahme nach Pkt.1 zumindest theoretisch die Möglichkeit, den Zugriff auch auf andere Inhalte im Netz, z.B. politisch oder wirtschaftlich nicht opportune Meinungen zu erschweren und so die Voraussetzungen für eine effektive Zensur in unserem Land zu schaffen ?

In diesem Zusammenhang interessiert mich als Ihrem potentiellen Wähler Ihre Einstellung zu den drei o.g. Fragen, insbesondere aber, ob Sie dem geplanten Gesetz, das nach meiner Kenntnis dem bereits auf der Maßnahme nach Pkt.1 beruhenden Vertrag zwischen BKA und mehreren Internetprovidern eine gesetzliche Grundlage geben soll, in dieser Form zustimmen werden.
Mit freundlichen Grüßen

Winfried Heinkele

PS:
Selbstverständlich greife ich Ihre Antwort auf meinen Beitrag vom 12.Januar 09 auf und sende Ihnen diese Fragestellung auch via Ihrer persönlichen Internetseite zu; dort werde ich mich, wie von Ihnen gewünscht auch vorstellen.
Da sich meine hier aufgeworfene Frage auch an die anderen Kandidaten des Wahlkreises 201 richtet, habe ich der Vollständigkeit halber, diese Anfrage auch hier eingestellt.

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SPD

Sehr geehrter Herr Heinkele,
für Ihre Mailzuschrift zum Kinderschutz im Internet danke ich Ihnen.

Ich habe die konträren Einschätzungen über die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt verfolgt. Insofern habe für Ihre Befürchtungen, dass zum einen die Sperrung wenig bringt, und dass zum zweiten ein Einfallstor für Zensur im Internet entsteht, Verständnis.

Gleichzeitig muss ich Sie um Verständnis bitten, dass ich selbst keine Computer- bzw. Internetspezialistin bin und daher aus eigener Anschauung ein fachkundiges Urteil darüber nicht abgeben kann. Ich stütze mich in meinem Urteil, wie das in der Politik üblich ist, auf die zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen. Dem Argument, dass vergleichbare Sperrungen in anderen Ländern Erfolge gezeigt haben, kann ich mich letztlich nicht verschließen. Mir persönlich erscheint der Schaden, der durch einen Verzicht auf die Sperrungen möglicherweise angerichtet würde, weit größer als die möglichen langfristigen Nachteile der Sperrung. Letztere kann man korrigieren. Den Missbrauch eines Kindes aber nicht.

Während des parlamentarischen Verfahrens, das mit der Ersten Lesung am morgigen Mittwoch beginnt, wird der vorliegenden Entwurf noch einmal gründlich geprüft. Dabei werden die gegensätzlichen Argumente auf den Tisch kommen. Auch für dieses Verfahren gilt die Erfahrung, dass kein Gesetzentwurf den Bundestag so verlässt, wie er ihm zugeleitet wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ursula Mogg