Frage an Ute Eiling-Hütig bezüglich Familie

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Ute Eiling-Hütig
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Frage von Hildegard I. •

Frage an Ute Eiling-Hütig von Hildegard I. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Eiling-Hürig,

was halten Sie von der Abschaffung des Kindergeldes zu Gunsten der Kinder?
Viele Eltern würden sich freuen ihre Kinder wohlbehütet in Krippen, Kindergärten und Schulen zu wissen mit gutem Personal (Erzieherinnen, Lehrer und Pädagogen)besonders für jene, die sich private Einrichtungen nicht leisten können. Für Kindergeld geben wir sehr viel Geld aus, das für die Kinder und ihre Bildung und Erziehung besser angelegt wäre. Die Bildung sollte der Staat, also die Gesellschaft übernehmen (freie Kindergartenplätze, gute Schulen und Bildung für alle, Studienplätze für Begabte. Wenn Frauen ihr Gehalt für die Krippe oder den Kindergarten ausgeben müssen, wie mir eine junge Mutter erzählte, die Teilzeit beschäftigt ist, da sie sich ihren Arbeitsplatz erhalten möchte, um nicht eines Tages vielleicht Hartz 4 beantragen zu müssen. Kinder sind das höchste Gut einer Gesellschaft, also sollte sie für die Bildung und Erziehung sorgen. Es ärgert m ich, wenn wir Kindergeld für Kinder, die im Ausland leben zahlen. Man kann allerdings dafür nicht die Menschen verantwortlich machen, die unsere Gesetze und Rechte nutzen.
Freie KITA-Plätze, freie gute Schulen, freie Studienplätze wären meiner Meinung nach sinnvoller für unsere Gesellschaft, als eine Prämie für die Zeugung von Kindern. Für das leibliche Wohl der Kinder sollten schon die Eltern sorgen können und wenn sie das aus irgendeinem Grund nicht mehr können, dann muss der Staat helfen. Die Kinder sollten nicht dem Kommerz geopfert werden.

Freundliche Grüße
Hildegard Ipolyi

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Familienpolitik in Bayern

Sehr geehrte Frau Ipolyi,

für Ihr Mail zur Familienpolitik in Bayern danke ich Ihnen herzlich.

Wir haben in Bayern – und im Bund – eine Fülle von aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur Förderung und Betreuung unserer Kinder. Dazu gehört auch das Kindergeld, das als Leistung des Bundes zur Familienförderung gewährt wird. Die ganz überwiegende Mehrzahl schätzt es sehr und möchte sicher nicht darauf verzichten – wie ich auch als Mutter aus eigener Erfahrung weiß.

Die CSU setzt sich nicht für staatliche Bevormundung, sondern für eine umfassende Wahlfreiheit der Familien ein. Die Eltern sollen nach unserer Auffassung selbst entscheiden, wie sie die Betreuung ihres Kindes gestalten. Dazu möchte ich Ihnen, sehr geehrte Frau Ipolyi, gerne einen Überblick geben:

Bayern hat beim Krippenausbau die höchste Dynamik:

§ Die Bilanz der letzten fünf Jahre kann sich sehen lassen: Die Versorgungsquote bei Betreuungsplätzen für Kinder im 2. und 3. Lebensjahr konnte von 10 Prozent auf jetzt 43 Prozent vervierfacht werden!

Bayern unterstützt die Eltern bei der Erziehung mit dem Betreuungsgeld:

§ Das Betreuungsgeld ermöglicht echte Wahlfreiheit. Die Eltern sollen frei wählen können, ob sie einen Krippenplatz in Anspruch nehmen oder eine andere Art der Betreuung vorziehen. Für die CSU zählt: Alle Eltern sollen unterstützt werden, egal für welche Betreuungsform sie sich entscheiden.

§ Kein Kriterium für den Bezug des Betreuungsgelds wird deshalb die Erwerbstätigkeit der Eltern sein. Das bedeutet im Klartext: Das Betreuungsgeld zwingt niemanden dazu, daheim zu bleiben.

§ Anstelle einer Auszahlung kann das Betreuungsgeld auch zur privaten Altersvorsorge oder zum Bildungssparen eingesetzt werden. Hierfür wird jeweils ein zusätzlicher Bonus von 15 Euro pro Monat gewährt.

§ Höhe des Betreuungsgeldes für alle ab 1. Januar 2012 geborenen Kinder:

è Seit 2014 150 Euro monatlich im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes.

Zusätzlich zum Betreuungsgeld kommen unseren Eltern und Kindern vor allem folgende Leistungen zu Gute:

Elterngeld

§ Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen, erhalten für insgesamt längstens 14 Monate eine Elterngeldleistung in Höhe von 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Das Elterngeld beträgt mind. 300 Euro.

§ Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden, wobei ein Elternteil für höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen kann.

Landeserziehungsgeld

§ Das Landeserziehungsgeld wird als Sozialleistung im Anschluss an das Elterngeld gewährt.

§ Das bayerische Landeserziehungsgeld ist die bundesweit höchste Landesleistung zur Unterstützung erziehender Familien.

Steuerliche Entlastung der Familien

§ Anhebung des Grundfreibetrags von 8.130 € in 2013 auf 8.354 € in 2014.

Sie sehen, sehr geehrte Frau Ipolyi, dass wir unsere Kinder und Familien mit einer Fülle von Maßnahmen unterstützen und alles dafür tun, damit Bayern auch in Zukunft das Familienland Nr. 1 in Deutschland bleibt.

Alle weiteren Informationen zur bayerischen Familienpolitik finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration unter http://www.stmas.bayern.de/familie/index.php

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Eiling-Hütig

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