Sind Sie der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner „Verpflichtung zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt“ (vgl. MStV) gerecht wird?

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Uwe Feiler
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Frage von Jan M. •

Sind Sie der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner „Verpflichtung zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt“ (vgl. MStV) gerecht wird?

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Sehr geehrter Herr Müggenburg,

grundsätzlich bekenne ich mich zu einem starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ohne Zweifel gibt es aber deutlichen Reformbedarf und einen nachvollziehbar hohen Erwartungsdruck von einer großen Mehrheit der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, dass mit ihren Beiträgen verantwortlich umgegangen wird. Ein „Weiter so“ darf es in Zukunft bei ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht geben.

Was die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeht ist jedoch zu bedenken, dass dieser in Deutschland staatsfern und föderal organisiert ist und trotz aller Kritik einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag erfüllt. Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der im Jahr 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der private Rundfunk ungeeignet ist, freie Meinungsbildung und Meinungsvielfalt zu gewährleisten, da er sich über Werbeeinnahmen finanziert.

Nicht zuletzt hat uns insbesondere die Corona-Pandemie mit der Vielzahl von Falschmeldungen und Verschwörungsmythen in den Sozialen Medien gezeigt, dass wir mehr denn je einen von Wirtschaft, Staat und Kirche unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen. Nach wie vor obliegt es nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einzig den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren Angeboten für Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung einen umfassenden Überblick über das regionale, nationale, europäische und internationale Geschehen zu gewährleiten. 

Zugleich sollen die Informationen gründlich und gut verständlich aufbereitet sein, damit sich jede Bürgerin und jeder Bürger eine eigene Meinung zu den Geschehnissen in der Welt bilden kann. Es ist unstreitig, dass der öffentliche Rundfunk in der Pandemie mit seinen Sondersendungen, Kultur- und Bildungsangeboten seinen Auftrag in hervorragender Weise ausgefüllt und damit auch einen besonderen Beitrag zum Zusammenhalt in der Gesellschaft geleistet hat. Wie mehrere Studien übereinstimmend belegen, sind Präferenz, Vertrauen und Wertschätzung der Menschen für öffentlich-rechtliche Angebote in der Corona-Krise gestiegen. Damit haben die Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Demokratie geleistet. Klar ist aber auch, dass seriös recherchierte Fakten und professionell arbeitende Journalisten mit Fachwissen nicht umsonst zu haben sind.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Feiler 

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