Frage an Uwe Schmidt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Uwe Schmidt
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Frage von Dennis K. •

Frage an Uwe Schmidt von Dennis K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie steht Uwe Schmidt zur Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestages und der Bremischen Bürgerschaft auf 5 Jahre?

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Ich befürworte eine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre, sowohl der Bremischen Bürgerschaft, als auch des Deutschen Bundestages, aus folgenden Gründen:

Vereinheitlichung: Bremen ist das letzte Bundesland, das noch im Vier-Jahres-Rhythmus wählt. Die anderen Länder zeigen, dass es mit der fünfjährigen Periode sehr wohl funktionieren kann. Hat auch das letzte Bundesland auf eine fünfjährige Wahlperiode umgestellt, kann man natürlich zu Recht fragen, welche Argumente es noch gibt, im Bund bei vier Jahren zu bleiben.

Arbeitsfähigkeit: Ich erlebe es derzeit selbst in der Bremischen Bürgerschaft und bin daher überzeugt: Eine Verlängerung um ein Jahr wäre ein wesentlicher Fortschritt für die Arbeitsfähigkeit. Es verschafft den Abgeordneten mehr Zeit, sich angemessen mit komplexen Gesetzgebungsvorhaben auseinanderzusetzen. Zudem können wir so verhindern, dass Vorhaben auf Grund wahltaktischer Überlegungen überstürzt durchgepeitscht, oder übermäßig verzögert werden.

Erhöhung Wahlbeteiligung: Derr Trend der stetig gesunkenen Wahlbeteiligung ist sicher nicht nur durch die Verlängerung wieder umzukehren, da kommen verschiedene Faktoren zusammen. Ich könnte mir gleichwohl vorstellen, dass es positiv etwas bewirkt, indem zum Beispiel in Bremen die Bürgerschaftswahlen zusammen mit den Europawahlen durchgeführt werden.

Kostenersparnis: Demokratie darf nie auf ihre Kosten reduziert werden. Dennoch ist die Kostenersparnis als Argument für eine Verlängerung nicht von der Hand zu weisen. Die Ersparnis entsteht alleine schon durch die seltener abgehaltenen Wahlen. Eine Zusammenlegung von Wahlen verschiedener Ebenen kann ebenfalls Geld einsparen.

Ich finde es zudem richtig, dass die Entscheidung über eine Verlängerung der Wahlperiode im Land Bremen bei den Bürgerinnen und Bürgern, also den Wählerinnen und Wählern, liegt.

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