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Antwort 21.07.2026 von Uwe Schmidt SPD

Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens.