Frage an Uwe Witt bezüglich Gesundheit

Portrait von Uwe Witt
Uwe Witt
parteilos
100 %
37 / 37 Fragen beantwortet
Frage von Klaus D. •

Frage an Uwe Witt von Klaus D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Witt,

mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird mit dem neuen Paragraphen 28a eine Möglichkeit geschaffen viele durch das Grundgesetz garantierte Freiheitsrechte ohne weitere Mitwirkung durch die Parlamente einzuschränken. Bedenken zu diesem Gesetzentwurf äußerten auch verschiedene Rechtsexperten. So kritisiert die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren.

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie diese Bedenken beurteilen und wie und mit welcher Begründung Sie dem Gesetzentwurf zustimmen oder diesen ablehnen werden.

Vielen Dank im Voraus.
Dr. Klaus Zöltzer

Portrait von Uwe Witt
Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Dr. Z.,

die von Ihnen bzw. von Dr. Kießling geäußerten Bedenken teile ich vollumfänglich.
Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz überschreitet die Bundesregierung eine Grenze und hebelt de facto den Deutschen Bundestag als parlamentarisches Kontrollgremium der Bundesregierung aus.
Die geplanten Ergänzungen durch den neuen § 28 a im Infektionsschutzgesetz öffnen willkürlichem Entzug der Grundrechte Tür und Tor; Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit stehen auf dem Spiel. Betroffen sind zumindest die Grundrechtsartikel 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13 im Grundgesetz beziehungsweise die entsprechenden Artikel der Landesverfassungen; sogar die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Religionsausübung sollen ausgehöhlt werden können.
Die weitreichende Beschneidung von im Grundgesetz garantierten Grundrechten, allgemeine Persönlichkeitsrechte, körperliche Unversehrtheit, Versammlungsfreiheit, Freiheit der Berufsausübung, allgemeine Handlungsfreiheit, Reisefreiheit bzw. Freizügigkeit, erzürnt verständlicherweise in zunehmendem Maße viele Bürger, zieht schwerwiegende Schäden für die Wirtschaft nach sich und spaltet darüber hinaus das Land. Wer sich dagegen wehrt, sieht sich, wie auch zu anderen politischen Themenbereichen, Diffamierung und Verunglimpfung ausgesetzt, auch vonseiten politischer Funktionsträger.

Daher habe ich gegen das Gesetz gestimmt.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Uwe Witt
Uwe Witt
parteilos