Warum haben Sie gegen einen Untersuchungsausschuss bzgl. Corona gestimmt?

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Valentin Abel
FDP
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Frage von Kerstin H. •

Warum haben Sie gegen einen Untersuchungsausschuss bzgl. Corona gestimmt?

Sehr geehrter Herr Abel,
ich bin zutiefst enttäuscht, dass aus der Krise, der Pandemie nichts gelernt werden soll. Warum haben Sie den Untersuchungsausschuss, der doch potentielle Fehlerquellen aufdecken hätte können, abgelehnt?
Hat die Regierung eine solche Angst, dass die Fehler öffentlich gemacht werden könnten?
Bitte seien Sie sicher, die Menschen in Deutschland haben das bereits verstanden. Mit einer solchen ablehnenden Haltung, der kritischen Aufarbeitung gegenüber, treiben Sie doch alle Menschen genau der AFD in die Arme.
Wenn die regierenden Parteien keine unabhängige Fehleranalyse zulassen, wittert automatisch jeder mittlerweile eine Vertuschung oder Anderes. Leider werden doch auch so immer mehr Maskenskandale, etc. bekannt.
Dass Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften nicht unabhängig sind und weisungsbefugt, hat der EUGH bereits 2019 festgestellt.
Bitte überdenken Sie insgesamt Ihre Haltung. Zu viele Menschen sind in diesen drei Jahren der Willkür zum Opfer gefallen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.,

zunächst vielen Dank für Ihre kritische Frage und Ihre Einblicke.

Alle demokratischen Fraktionen im Bundestag haben selbstverständlich ein Interesse daran, die Corona-Pandemie kritisch aufzuarbeiten. Für uns Liberale ist das Ziel hierbei, Lehren aus der Corona-Pandemie zu ziehen, um in Zukunft besser auf solche Herausforderungen vorbereitet zu sein. Dazu gehören auch Kenntnisse über das verfassungsmäßige Handeln in solchen Ausnahmesituationen. Um jedoch Lehren für die Zukunft zu ziehen, muss unsere Sichtweise auf die Corona-Pandemie diejenige vom jetzigen Wissenschafts- und Kenntnisstand sein – nicht diejenige, aus der Corona-Pandemie selbst. Diese Aufarbeitung findet zum jetzigen Zeitpunkt auch schon statt.

Die Beschlussempfehlung für den Antrag der AfD-Fraktion zum Einsetzen eines Untersuchungsausschusses hat eine klare Ablehnung beinhaltet. Dieser Empfehlung sind alle Fraktionen außer der AfD gefolgt. Allein schon die Begründung des AfD-Antrags hat bewiesen, dass die AfD-Fraktion nicht die inhaltliche Aufarbeitung der Corona-Pandemie, um Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen, zum Zweck hatte, sondern als Grundlage für Schuldzuweisungen dienen sollte.

Der Europäische Gerichtshof hat nicht zuletzt im Jahr 2020 festgestellt, dass Deutsche Gerichte unabhängig sind (Urt. v. 09.07.2020, Az. C-272/19). Die Staatsanwaltschaft hingegen ist in Deutschland weisungsabhängig; um den Bedenken des EuGH aufgrund dieser Situation zu entsprechen, wurde § 147 GVG ergänzt. Gerade während der Corona-Pandemie haben die Deutschen Gerichte ihre Unabhängigkeit unter Beweis gestellt und mehrfach Beschlüsse der Legislative aufgrund mangelnder Verfassungsmäßigkeit gekippt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in meine Beweggründe geben.

Mit freundlichen Grüßen

Valentin Abel MdB

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