Wie konnte die PPWR-Verordnung in dieser Form, welche Einzelunternehmer zerstört durchgehen?
Sehr geehrte Frau Mertens,
als langjähriger CDU-Wähler aus NRW möchte ich mich mit diesen Problem direkt an sie wenden. Das neue PPWR (und die Folgen daraus) sieht u.a für Versandhändler einen Stellvertreter und hohe Grundgebühren für jedes EU-Land vor. Diese summieren sich jährlich auf 13600€, wenn man in jedes EU-Land versenden möchte, noch bevor man die Angebote in diesen Ländern anbieten darf. Bei einem Umsatz von 80.000€, davon 30.000€ in der EU, kommt das einem EU-Handelsverbot gleich. Somit widerspricht das PPWR dem Grundsatz des freien Warenverkehrs. Bei ca. 1000 Kleinsendungen im Jahr würde die Entsorgung pro Kleinsendung 13,60€ kosten. Des weiteren verzerrt das den Wettbewerb: Große Unternehmen wie Amazon profitieren von hohen Gebühren, welche bei Amazon nur einen Prozentbruchteil ausmachen.
Praktikable Lösungen wären z.B. dass ein in der EU lizensierter Karton auch EU-Weit entsorgt werden kann oder eine gemeinsame Meldestelle wie beim OSS.
Vielen Dank für ihre Mühen!
PCRath
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und vor allem für die sehr konkrete Schilderung aus Ihrer unternehmerischen Praxis. Sie sprechen damit ein reales Problem an.
Der Grundgedanke der erweiterten Herstellerverantwortung ist richtig: Wer Verpackungen in Verkehr bringt, soll sich auch an den Kosten ihrer Sammlung und Verwertung beteiligen. Diese Verantwortung muss aber verhältnismäßig und für Unternehmen praktisch umsetzbar sein. Wenn kleine Versandhändler selbst bei sehr geringen Verpackungsmengen in mehreren Mitgliedstaaten jeweils Registrierungen, Meldungen, Beiträge und Bevollmächtigte organisieren müssen, können daraus erhebliche Fixkosten entstehen. Dann wird aus einer Umweltregel schnell eine faktische Marktzutrittsschranke für kleine Unternehmen.
Genau solche Rückmeldungen erhalten wir derzeit auch in der deutschen CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament. Wir haben deshalb konkrete Praxisfälle und Kostenbeispiele aus kleinen und mittelständischen Unternehmen gesammelt und gegenüber der Europäischen Kommission auf die Probleme bei der grenzüberschreitenden Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung hingewiesen.
Die maßgebliche Abstimmung des Europäischen Parlaments über den damals ausgehandelten Text der Verpackungsverordnung fand bereits am 24. April 2024 statt – und damit vor meinem Einzug in das Europäische Parlament. Das Parlament stimmte damals mit 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen für die Verordnung. Seit dem 12. August 2026 wird die PPWR grundsätzlich angewandt; einzelne Vorgaben greifen zu späteren Zeitpunkten. Gerade jetzt zeigt sich deshalb in der Praxis, an welchen Stellen die Regelung nachgebessert werden muss.
Die von Ihnen genannten 13.600 Euro sind keine von der PPWR festgelegte europäische Pauschalgebühr. Die konkrete Höhe solcher Kosten ergibt sich aus den jeweiligen nationalen Systemen und insbesondere auch aus den Kosten für die erforderlichen Bevollmächtigten. Dass bei sehr kleinen Verpackungsmengen dadurch erhebliche Fixkosten entstehen können, bestätigen jedoch die Praxisbeispiele, die uns erreichen. Darunter finden sich Kosten im niedrigen vierstelligen Bereich je Mitgliedstaat.
Auch die in der PPWR vorgesehene Erleichterung bei geringen Verpackungsmengen löst dieses Problem nicht ausreichend. Wer in einem Mitgliedstaat weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr bereitstellt, muss zwar weniger umfangreiche Daten melden. Eine allgemeine Umsatz- oder Bagatellgrenze, durch die Kleinstunternehmen von den Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung ausgenommen würden, enthält die Verordnung jedoch nicht. Gleichzeitig bleibt die Registrierung grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat erforderlich, in dem Verpackungen erstmals bereitgestellt werden.
Die Europäische Kommission hat diese Schwierigkeiten inzwischen selbst aufgegriffen. Sie hat vorgeschlagen, die Pflicht für in der EU niedergelassene Unternehmen, bei grenzüberschreitenden Direktverkäufen in jedem betroffenen Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu bestellen, bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Beschlossen ist dieser Vorschlag allerdings nicht. Im Rat wurden die Beratungen darüber am 24. Juni 2026 wegen erheblicher Vorbehalte einer großen Mehrheit der Mitgliedstaaten eingestellt. Der Vorschlag liegt im Europäischen Parlament weiterhin im Gesetzgebungsverfahren.
Für mich ist dabei allerdings wichtig: Eine bloße Aussetzung bis 2035 kann keine dauerhafte Lösung sein. Denn Sie haben völlig recht – würde man lediglich das Datum verschieben und ansonsten nichts ändern, hätten kleine Unternehmen spätestens 2035 dasselbe Problem erneut. Auch die Kommission versteht die vorgeschlagene Aussetzung deshalb als vorläufige Entlastung auf dem Weg zu einer umfassenderen Reform der europäischen Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung. Weitere Vereinfachungen, Harmonisierung und Digitalisierung dieser Systeme sind nach den Ankündigungen der Kommission im Rahmen des geplanten Circular Economy Act vorgesehen. Genau dort muss aus meiner Sicht die strukturelle Lösung gefunden werden. . Genau dort muss aus meiner Sicht die strukturelle Lösung gefunden werden.
Wie in den Medien aktuell bereits berichtet wird, hat die Bundesregierung hierzu nun einen weitergehenden Vorschlag auf EU-Ebene eingebracht. Händler, die weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Umlauf bringen, sollen von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten ausgenommen werden. Zudem soll die Registrierung bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein zentrales europäisches Registrierungssystem zur Verfügung steht. Diese Änderungen sind allerdings noch nicht beschlossen und müssten auf EU-Ebene in der PPWR umgesetzt werden.
Ihr Vorschlag eines europäischen One-Stop-Shops weist dabei aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Das Ziel sollte ein System sein, bei dem ein kleiner Händler seine Verpackungsmengen einmal zentral registriert und meldet, anstatt in zahlreichen Mitgliedstaaten parallele Verfahren durchlaufen zu müssen. Die notwendigen Beiträge könnten anhand der tatsächlich in die jeweiligen Länder versandten Verpackungsmengen berechnet und anschließend zwischen den nationalen Systemen verteilt werden.
Dazu gehören aus meiner Sicht eine unionsweit nutzbare Registrierungsstelle, eine gebündelte Jahresmeldung, mengenproportionale Gebühren und eine praktikable Bagatellregelung für sehr geringe Verpackungsmengen beziehungsweise Kleinstunternehmen. Auch die CDU/CSU-Gruppe drängt auf weitere Vereinfachungen bei Registrierung, Meldungen und Gebühren.
Denn selbstverständlich muss weiterhin gewährleistet sein, dass die Sammlung und Verwertung einer Verpackung dort finanziert wird, wo der Verpackungsabfall tatsächlich anfällt. Aber dafür sollte ein kleiner Händler nicht 20 oder 25 nahezu parallele Verwaltungsverfahren organisieren müssen. Einmal melden, nach der tatsächlichen Menge bezahlen und die Verteilung im Hintergrund europäisch organisieren – das wäre aus meiner Sicht der wesentlich sinnvollere Weg.
Ich werde mich deshalb gemeinsam mit der CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion dafür einsetzen, dass dieses Problem bei der anstehenden umfassenderen Reform der europäischen EPR-Systeme aufgegriffen wird. Entscheidend ist für mich, dass wir nicht nur eine Übergangslösung bis 2035 schaffen, sondern die strukturellen Probleme vorher lösen.
Die ökologischen Ziele der PPWR bleiben richtig. Ihre Umsetzung muss aber gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wesentlich einfacher und binnenmarkttauglicher werden. Nachhaltiger grenzüberschreitender Handel innerhalb Europas darf nicht an unverhältnismäßigen Fixkosten und 27 unterschiedlichen Verwaltungswegen scheitern.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Mertens MdEP
