Frage an Volker Blumentritt bezüglich Jugend

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Volker Blumentritt
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Frage an Volker Blumentritt von Peter M. bezüglich Jugend

Wieso wieso wird der Konsum von Tabakware nur für Leute 18< vorbehalten?

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Sehr geehrter Herr Müller,

Suchtbekämpfung und Suchtprävention sind zentrale gesundheitspolitische Themen der Deutschen Bundesregierung. Unabhängig davon, ob es sich um legale "Alltagsdrogen" (Alkohol und Tabak) oder illegale harte Drogen handelt, liegen die Suchtzahlen besorgniserregend hoch. Mitunter nehmen die Zahlen - hier insbesondere der Alkoholkonsum jugendlicher Menschen - im drastischen Ausmaß zu. Die Anzahl der durch Alkoholmissbrauch bedingten Todesfälle beläuft sich in Deutschland auf mindestens 42.000 Menschen im Jahr. An den direkten Folgen des Rauchens beispielsweise durch eine Krebs-, Herz- oder Gefäßkrankheit sterben in Deutschland etwa 140.000 Menschen jährlich (siehe dazu auch den Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung).
Die genannten Zahlen verdeutlichen das gesundheitspolitische Ziel einer Reduzierung des Alkohol- und Tabakkonsums in Deutschland. Dies schließt auch einen möglichst umfassenden Schutz für Nichtraucher vor den Gefahren des gesundheitsschädlichen Passivrauchens mit ein. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen gab bekannt, dass das Einstiegsalter für Tabakkonsum bei 11,6 Jahren liegt. Dies ist ein besorgniserregend frühes Alter, denn es bedeutet, dass immer mehr Kinder zur Zigarette greifen. Je früher mit dem Konsum begonnen wird, desto größer ist auch das Risiko einer Suchterkrankung und eines früheren Todes. Erst nach 15 Jahren „Rauchabstinenz“ sinkt bei einem ehemaligen Raucher das Risiko, an einer Krankheit mit tödlichem Verlauf zu erkranken, auf das Maß eines Nichtrauchers. Wegen der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen und der Suchtgefahr des Tabakkonsums müssen Kindern und Jugendlichen besonders geschützt werden. Diese Gründe veranlassten die deutsche Bundesregierung zu dem von Ihnen angesprochenen Verbot der Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren. Das Gesetz untersagt der Altersgruppe der unter 18-jährigen das Rauchen in der Öffentlichkeit. Zudem wird Kindern und Jugendlichen ohne Volljährigkeit der Kauf von Zigaretten, auch an Zigarettenautomaten, verwehrt. Noch gilt dafür eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2008. Ab 1. Januar 2009 sind die Zigarettenautomaten bundesweit umgestellt.
Mit diesen Maßnahmen soll es für Kinder und Jugendliche unter 18
Jahren nicht mehr möglich sein, Zigaretten an einem Automaten oder in
einem Laden zu kaufen. Zum Schutz vor übermäßigem Alkoholkonsum sind
Maßnahmen zum Verbot von "Flatrate-Partys" und die Besteuerung der
„Alkopops“ zu nennen.
In allen Maßnahmen sehe ich jedoch lediglich einen Anfang einer effektiven Suchtprävention. Gesellschaftlich und individuell bleibt viel zu tun, um das (Passiv-)Rauchen zu reduzieren. Aus diesem Grund werden weitere präventive und strukturelle Maßnahmen erarbeitet, die den Tabakkonsum – nicht nur bei Jugendlichen – weiter reduzieren und verantwortlichen Umgang mit alkoholischen Getränken fördern sollen.

Mit freundlichen Grüßen,
Volker Blumentritt