Werden Sie am 10. Juli dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz persönlich zustimmen – trotz Streichung der Cannabisblüten, Budgetierung der Psychotherapie und Attestpflicht ab Tag 1?
1. Cannabisblüten fliegen aus dem Leistungskatalog – laut BfArM-Begleiterhebung betreffen 76,4 % der Verordnungen chronische Schmerzen. Pro mg Wirkstoff sind Blüten günstiger als die weiter erstatteten Extrakte; die Einsparkalkulation ignorierte den THC-Gehalt.
2. Die Psychotherapie wird budgetiert – obwohl laut BPtK rund 7.000 Kassensitze fehlen, ein G-BA-Gutachten 2018 über 2.400 neue Sitze empfahl (geschaffen: 738) und die Bedarfsplanung von 1999 stammt.
3. Die Attestpflicht ab Tag 1 flutet Praxen am Limit mit Bagatellfällen – BÄK, KBV und Hausärzteverband warnen einhellig. Diese Zeit fehlt den schwer und chronisch Kranken.
Falls Sie zustimmen: Wie begründen Sie das gegenüber den Betroffenen?
Quellen: bfarm.de/cannabis-begleiterhebung; bptk.de; G-BA-Bedarfsplanungsgutachten 2018; Stellungnahmen BÄK/KBV/HÄV 7/2026
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die ausführliche Begründung.
Ja, ich habe dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zugestimmt. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne Gegenmaßnahmen wären erhebliche zusätzliche Belastungen für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie für Arbeitgeber zu erwarten gewesen. In der Gesamtabwägung habe ich die Stabilisierung der GKV-Finanzen daher für notwendig gehalten.
Die von Ihnen angesprochenen Punkte – insbesondere die Versorgung mit Medizinalcannabis sowie die psychotherapeutische Versorgung – sind im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert worden. Mir ist bewusst, dass es hierzu unterschiedliche fachliche Einschätzungen gibt. Gerade bei der Verordnung von Cannabisblüten vertreten Ärztinnen und Ärzte sowie Fachgesellschaften teilweise unterschiedliche Positionen. Unabhängig davon werde ich die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen aufmerksam verfolgen und mich dafür einsetzen, dass bei Bedarf nachgesteuert wird.
Einen Punkt möchte ich allerdings klarstellen: Die von Ihnen angesprochene Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag war nicht Gegenstand des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, über das der Deutsche Bundestag abgestimmt hat. Sie betrifft ein anderes Gesetzgebungsvorhaben, das gesondert parlamentarisch beraten wird.
Vielen Dank für Ihre kritische Nachfrage und Ihr Interesse an der parlamentarischen Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Mayer-Lay
