Frage an Volker Münchow von Bettina H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Münchow,
den folgenden Textauszug habe ich unter Ihren Zielen entdeckt und würde gerne von Ihnen wissen, wie und in welcher Weise die Berechnung geändert werden sollte?
Zitat:
"Die Berechnung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft gemäß SGB II muss verändert werden. Das bisherige Berechnungsverfahren führt zu einer klaren Benachteiligung der Kommunen und muss dringend zu ihren Gunsten überarbeitet werden."
Weiter interessiert mich, wie Sie es schaffen wollen, dass unsere Kinder und Enkel eben nicht "... für unseriöse Wahlversprechen und rücksichtslose Klientelpolitik in Haftung genommen werden dürfen."
Im Voraus herzlichen Dank für ihre Darlegungen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hoy
Sehr geehrte Frau Hoy,
vielen Dank für ihre Fragen am mich.
Ich bemühe mich, die Fragen kurz und knapp zu beantworten.
Der finanzielle Anstieg von Sozialausgaben in den Kommunen ist unübersehbar. Ich teile die Sorgen der Städte, Gemeinden und Landkreise hinsichtlich der Belastungen kommunaler Haushalte für die „Kosten der Unterkunft“. Die SPD im Bund hat der Gesetzesänderung zur Anpassung des Anteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose im Januar 2010 nicht zugestimmt. Die Berechnung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft ist für die Kommunen ungerecht, da einerseits die Kosten für die Unterkunft deutlich steigen, andererseits die Ausgaben des Bundes sinken. Die Ersparnisse des Landes werden bei der Verteilung nicht genug berücksichtigt. Auch bei der Erstattung aus eingesparten Wohngeldmitteln des Landes ist eine negative Entwicklung festzustellen.
Nach Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB II wird ab 2008 ein neuer Verteilungsmaßstab für die vom Land eingesparten Wohngeldmittel zugrunde gelegt. Dabei schneiden die Kommunen im Gegensatz zum alten Verteilungsmodus schlechter ab.
Die zweite Frage lässt sich sehr einfach beantworten, FDP und CDU in Nordrhein-Westfalen betreiben ungehemmt Klientelpolitik mit Hilfe von Steuergeschenken für Hoteliers, usw.! Jürgen Rüttgers und Andreas Pinkwart haben diese Koalitionsbeschlüsse jeweils als stellv. Vorsitzende ihrer Bundespartei mitgetragen.
Wer dies nicht mehr hinnehmen will, der hat am 9. Mai 2010 die Gelegenheit das zu ändern, mit der Erststimme für Volker Münchow und der Zweitstimme für die SPD.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Münchow