Frage an Volker Ullrich bezüglich Verbraucherschutz

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Volker Ullrich
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Frage an Volker Ullrich von Tim K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Dr. Volker Ullrich,

Art. 38 GG
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Ich wende mich an sie, in der Hoffnung mehr über ihren Standpunkt zum Thema Vorratsdatenspeicherung in Erfahrung zu bringen und gleichzeitig die Begründung für diesen zu erfahren.
Da dieses Thema mich und viele andere junge Menschen in Augsburg interessiert und eventuell Sorgen bereitet, könnten sie als der Vertreter unserer Interessen, uns diese nehmen.
Ich hoffe, dies bereitet ihnen einen nicht zu großen Aufwand.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Tim Kaelble

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kaelble,

haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort zur Vorratsdatenspeicherung.

Ich darf Ihnen zu diesem Zweck einen Link zu meiner Rede zum Thema Vorratsdatenspeicherung im Deutschen Bundestag am 18. März 2015 zusenden, in welcher ich meine Standpunkte in 5 Minuten zusammengefasst habe.

http://dbtg.tv/fvid/4769747

Das von mir eingeforderte Handeln des Bundesjustizministers ist durch die Eckpunkte des Bundesjustizministers vom 15. April 2015 zur Mindestspeicherfrist erfüllt worden.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Ullrich, MdB

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