Frage an Volker Ullrich

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Volker Ullrich
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Frage von Robert S. •

Frage an Volker Ullrich von Robert S.

Sehr geehrter Herr Ullrich,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 30.4.2015. Ich empfinde Ihre Antwort als ausweichend und wenig konkret. Gestatten Sie mir also, dass ich nachhake:

Sie schreiben, "bestimmte Grenzen im Bereich des Verbraucherschutzes und der Rechtsstaatlichkeit [sind] zwingend einzuhalten".

Am 25.9.2014 stimmten Sie im Deutschen Bundestag gegen den Antrag "Ablehnung von Schiedsgerichten bei TTIP und CETA".

Ihre Forderung nach Rechtsstaatlichkeit wäre also erfüllt, wenn die finale Vertragsversion für TTIP die Einrichtung von Schiedsgerichten festlegt und dieser Vertrag durch den Deutschen Bundestag ratifiziert wird?

Ihre Forderung nach Rechtsstaatlichkeit wäre auch dann erfüllt, wenn diese Schiedsgerichte feststellen, dass deutsche Gesetze (z.B. Themen des Verbraucherschutz) die Interessen internationaler Konzerne und Investoren verletzen und die Bundesrepublik Deutschland gemäß der TTIP-Verträge zu Schadensersatzzahlungen (Steuergelder!) verurteilt würde?

Mit freundlichen Grüßen
Robert Summers, Bürger und Steuerzahler

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CSU

Sehr geehrter Herr Summers,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich so beantworten kann:

Das Freihandelsabkommen TTIP ist aus meiner Sicht zwingend als sog. Gemischtes Abkommen zu bezeichnen. Das bedeutet, dass neben der Zustimmung der europäischen Institutionen zwingend auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages notwendig ist. Dieser hat abschließend über den dann vorliegenden Vertragstext in deutscher Sprache zu entscheiden. Dies wird aller Voraussicht nach nicht vor 2017 der Fall sein.

Aus meiner Sicht gibt es viele gute Gründe, die für das Freihandelsabkommen TTIP sprechen. Die Einrichtung einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit, der sich der Staat unterwirft, um im Verhältnis Investor zum Staat Streitigkeiten rechtsverbindlich beigelegt werden, gehört allerdings nicht dazu. Schiedsgerichte sind für den Erfolg von TTIP keine Voraussetzung. Es besteht für sie auch kein Bedarf. Sowohl die Vereinigten Staaten als auch die Europäische Union haben eine rechtstaatliche Verfasstheit. Streitigkeiten zwischen Investoren und dem Staat sind daher vor den ordentlichen Gerichten auszutragen. Dies ergibt sich schon aus der Idee der Rechtseinheit und Rechtsgleichheit. Sondergerichte dagegen konterkarieren diese Idee. Ich bin überzeugt, dass sich die Idee eines Freihandelsabkommens ohne Schiedsgerichte durchsetzen wird. Über die Auslegung von Rechtsvorschriften aus dem Freihandelsabkommen könnte ein bilateraler staatlich besetzter Handelsgerichtshof eingesetzt werden. Dies wäre nach dem Vorbild des EuGH allerdings ein staatliches Gericht im Rahmen der Rechtsweggarantie.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Ullrich, MdB

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