Frage an Volker Wissing von Peter Hans H. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Morgen Herr Dr. Wissing,
heute morgen hörte ich Ihre Ausführungen zur Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages im Deutschlandfunk. Da hatte ich den Verdacht, dass Ihnen nicht bewußt ist, um was es sich dabei handelt.
Die Erhöhung des Freibetrages um 80,- Euro auf 1000,- Euro bedeutet nicht, das der Arbeitnehmer 80,- Euro weniger Steuern im Jahr zahlen braucht sondern es bedeutet, dass er von diesen 80,- Euro keine Steuern zahlen muss. Das heißt, dass ein Arbeitnehmer, der 20% Steuern zahlt, im Jahr 16,- Euro, im Monat sind das 1,33 Euro, spart. Niedriglöhner profitieren davon überhaupt nicht.
Wenn ich mich recht erinnere geht es dabei um weniger als 400 Millionen Euro im Bundeshaushalt. 400 Millionen für über 20 Millionen Arbeitnehmer! Vergleiche ich damit die 7 Milliarden die man den Hoteliers geschenkt hat (gibt es 5000 Hoteliers im Bund?), komme ich mir auf den Arm genommen vor.
Haben Sie sich einmal damit befasst, wie niedrig die Ersparnis für den einzelnen Arbeitnehmer ist und rentiert es sich wirklich dafür so ein Theater aufzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter H. Hermsen
Sehr geehrter Herr Hermsen,
vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Januar 2011.
Natürlich würde auch ich mir eine deutlich stärkere Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wünschen. Ich muss allerdings akzeptieren, dass in der christlich-liberalen Koalition das Anliegen der Steuersenkung von den Koalitionspartnern nicht mit der gleichen Entschlossenheit verfolgt wird, wie von der FDP. Ich habe Verständnis, dass die Regierung aufgrund der aktuellen Haushaltssituation keinen Spielraum für eine umfassende Steuerreform sieht, umso wichtiger ist es für mich, dass die Bürgerinnen und Bürger sehen, dass der Staat nicht nur Geld für die Banken- und Eurorettung ausgibt, sondern auch die Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht aus den Augen verliert. Die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags ist aber keine Maßnahme der Steuersenkung, sondern der Steuervereinfachung. Der Pauschbetrag soll die typischen Ausgaben eines Arbeitnehmerhaushaltes berücksichtigen, aus diesem Grund halte ich es für sinnvoll, wenn er entsprechend der Kostensteigerung angepasst wird. Die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags ist ein Beitrag zur Steuervereinfachung, aber kein Ersatz für eine umfassende Steuerreform.
Der Koalitionsvertrag ist die Arbeitsgrundlage dieser Bundesregierung. Er sieht die Beseitigung der so genannten kalten Progression, die Abflachung des Mittelstandsbauches sowie eine Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen vor. Die FDP hält an der Umsetzung dieser Vorhaben fest. Insgesamt sollen nach dem erklärten Willen von CDU/CSU und FDP für eine solche Steuerstrukturreform 24 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Ich bin überzeugt, dass diese Maßnahme die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlasten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB