Frage von Ralf M. • 14.09.2023
Antwort ausstehend von Volker Wissing FDP
Gerne anbei eine Infoseite des BMDV.
Am besten lesen Sie meine Aussage nochmal nach. Sie bezog sich auf die sofortige Einführung eines Tempolimits für drei Monate.
Wie auch durch den EuGH bekräftigt, dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer aus der EU nicht gegenüber inländischen Autofahrern schlechter gestellt werden.