Antwort 03.06.2024 von Volker Wissing parteilos
Das Rechtsfahrgebot hat den Zweck sicherzustellen, dass Fahrzeuge sich gefahrlos begegnen und überholen können.
Das Rechtsfahrgebot hat den Zweck sicherzustellen, dass Fahrzeuge sich gefahrlos begegnen und überholen können.
Das Anbieten flexibler Arbeitsplatzmodelle kann ein Wettbewerbsvorteil mancher Unternehmen um Arbeitskräfte bedeuten.
Nach den Erhebungen des Bundesverkehrswegeplans und etwaigen Überprüfungen ist der Bedarf festgestellt.
Der Bund die zugesagten Mittel entsprechend der Finanzierungsvereinbarung bereit. Wir haben eine föderale Staatsstruktur und entsprechende Zuständigkeiten.