Frage an Volkmar Vogel bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Volkmar Vogel
Volkmar Vogel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Volkmar Vogel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Siegfried B. •

Frage an Volkmar Vogel von Siegfried B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Vogel;

wieso müssen erst Richter die Verfassungswidrigkeit des ALG II-Regelsatzes für Kinder feststellen, wo doch das Handbuch für Bundestagsabgeordnete auch das Grundgesetz ist?
Trotz jahrelanger Hinweise aus Sozialverbänden zu dieser Sachlage waren auch Sie taub und stumm geblieben.
Was wollen Sie nun zur Herstellung der Rechtslage unternehmen?
Und wie wollen Sie Ihre bisherige Untätigkeit in dieser Frage den Wählern erklären?
M.f.G.
Siegfried Beer

Portrait von Volkmar Vogel
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beer,

der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird voraussichtlich am 20. Oktober über die Klagen gegen die Hartz IV-Eckregelsätze für Kinder verhandeln. Das Bundessozialgericht (BSG) und das hessische Landessozialgericht hatten dazu dem Bundesverfassungsgericht Klagen vorgelegt und angemerkt "Die Kürzungen der Eckregelsätze bei Kindern könnten gegen das Grundgesetz verstoßen."

Die Richter des BSG beurteilten dabei ausdrücklich nicht die Höhe des Sozialgeldes. Der Gesetzgeber habe nur nicht begründet, warum Kinder lediglich 60 Prozent bekommen. Zudem würde z.B. ein Kind von 13 Jahren mit einem Säugling gleichgestellt. Man sehe eine "Annahme von Verfassungswidrigkeit", weil die derzeitige Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoße.

Unabhängig von der in Kürze vom Verfassungsgericht zu überprüfenden Klagen hat der Gesetzgeber auch bereits reagiert.

Zum ersten Juli 2009 erhöhten sich die pauschalierten Regelleistungen für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auf 287 Euro (80%). Mit dem Konjunkturpakt II hat die Bundesregierung eine neue Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren eingeführt. Sie bekommen 251 Euro (70%). Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres beträgt der Regelsatz 215 Euro (60%).

Wie bei Ihrer letzten Frage zum Sterbegeld kann ich Ihnen auch hier zusammenfassend mitteilen, dass ich nicht taub und stumm geblieben bin bzw. der Gesetzgeber auch nicht untätig geblieben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel