Frage an Volkmar Vogel bezüglich Verkehr

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Volkmar Vogel
CDU
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Frage von Martin S. •

Frage an Volkmar Vogel von Martin S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Vogel,

nachdem 2007 Herr Tiefensee mit seinem Vorschlag gescheitert ist, die Verwarn- bzw. Bußgelder für falsch Parken zu erhöhen, möchte ich nun wissen, wie Sie zu dieser Thematik stehen.

Mir geht es hierbei weniger um Parkzeitüberschreitungen, das kann jedem mal passieren, sondern vielmehr um offensichtlich grob fahrlässige Vergehen. Gerade bei zugeparkte Radwegen oder unübersichtliche Einmündungen wird hier aufgrund der Bequemlichkeit der betreffenden Personen eine gefährdung anderer Fahrlässig in Kauf genommen.

Wenn man dann noch durch das Falschparken einen kostenpflichtigen Parkplatz umgeht, ist dies mit 10€ eigentlich schon ein richtiges Schnäppchen, insbesondere wenn man die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden berücksichtigt.

Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre (CDU) äußerte sich damals, wenn die Verkehrssicherheit in grober Weise gefährdet sei, sollte auch die Strafe wehtun. „Man muss aber einen Falschparker nicht bestrafen wie einen Schwerverbrecher."

(Ergänzung von mir: " Aber man sollte ihn zumindest so bestrafen, dass er sein Verhalten überdenkt") In meinem persönlichen Umfeld habe ich festgestellt, dass überraschenderweise in keinster Weise eine Veränderung des eigenen Fehlverhaltens in Betracht gezogen wird. Meist wird es wie angedeutet als "Schnäppchen" abgetan.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Dezember.
Wir haben seit dem 1. Februar 2010 einen neuen Bußgeldkatalog. Dieser enthält eine Reihe von Verschärfungen, um schwerwiegende Verfehlungen, von denen große Gefahren ausgehen, schärfer ahnden zu können.

Sie schreiben, dass es für falsch Parken ein Bußgeld von 10 € gibt. Ich möchte dazu aber ergänzen, dass es durchaus höhere Strafen gibt z.B. für falsches Parken mit Behinderungen (15 €), Behinderung von Rettungsfahrzeugen (40 bzw. 50 € + 1 Punkt), Parken „in 2. Reihe“ (20-35 €, je nach Dauer und Verkehrsbehinderung), unzulässiges Parken auf Bundesautobahnen (70 € + 2 Punkte). Ich bin schon der Meinung, dass ein Punkt in Flensburg und 20 bis 50€ weh tun.

Da der neue Bußgeldkatalog erst kurz in Kraft ist, sind weitere zeitnahe Änderungen vorerst nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel, MdB