Frage an Volkmar Vogel bezüglich Innere Sicherheit

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Volkmar Vogel
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Frage von Lutz E. •

Frage an Volkmar Vogel von Lutz E. bezüglich Innere Sicherheit

Die aktuellen Ereignisse um die Bespitzelungspraxis des US-Nachrichtendienstes NSA und des britischen Geheimdienstes GHCQ berühren auch die Interessen der Menschen im Wahlkreis 195.
Es geht hier nicht um irgendwelchen technischen Schnick-Schnack, auch nicht um den Kampf gegen den Terrorismus, denn dann wären wir alle, die Internetnutzer Terroristen, es geht um unser verfassungsmäßig verankertes Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Datenerfassung und Datenspeicherung ohne richterlichen Beschluss und hinreichendem Tatverdacht machen uns zu gläsernen Menschen.
Schon vor etwa zwölf Jahren wurde mit der Veröffentlichung eines Untersuchungsberichtes des EU-Parlaments bekannt, dass der US-Nachrichtendienst, Daten der privaten Kommunikation und Wirtschaftsdaten über das Programm ECHOLON abschöpfte.
Meine Frage an Sie als Bundestagsabgeordneter:

1.Haben Sie von der Ausspähpraxis der Geheimdienste, auch im Rahmen des Programms Echolon gewusst?
2.Wenn ja – was haben Sie dagegen unternommen, um die Grundrechte der Wähler ihres Wahlkreises zu schützen?
3.Welche Konsequenzen werden Sie aus den Ereignissen ziehen, um so etwas zukünftig zu verhindern bzw. zumindest beherrschbarer und transparenter zu gestalten?
4.Werden Sie dafür sorgen, dass die betroffenen Bürger Ihres Wahlkreises über Art und Umfang Ihrer Bespitzelung informiert werden?

Herzlichen Dank im Voraus – mit freundlichen Grüßen

Lutz W. Eichler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eichler,

vielen Dank für Ihre Frage vom 5. August 2013.

Zuallererst eine Feststellung: Ich wusste von keinem der Spähprogramme vor den jeweiligen Veröffentlichungen in den Medien.
Hierfür brauchen wir klare Regeln. Die christlich-liberale Koalition setzt sich unter Angela Merkel dafür ein, dass die Vertrauenskrise bewältigt wird, der nach den Enthüllungen entstanden ist. Zentral ist der Grundsatz, dass auf deutschem Boden deutsches Recht gelten muss. Hierfür hat sich bereits Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich bei seiner Reise in die USA eingesetzt. Auch uns ist bei allem Einsatz gegen den Terrorismus bewusst, dass der Zweck nicht immer die Mittel heiligt. So gibt es nun bereits erste Schritte. Die Bundesregierung hat Verwaltungsvereinbarungen mit den USA und dem Vereinigten Königreich aufgehoben, in denen diese Länder Möglichkeiten erhalten haben, um Informationen abzufordern. Das Parlamentarische Kontrollgremium wird sich mit den Ergebnissen der Arbeitseinheit "NSA-Überwachung" auseinandersetzen. Diese Einheit wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz gebildet. Zudem setzt sich das Auswärtige Amt international dafür ein, ein Zusatzprotokoll zu Artikel 17 zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen zu verhandeln. Hierin sollen die Regelungen den modernen technischen Gegebenheiten angepasst werden und auch die Tätigkeit der Nachrichtendienste umfassen. Beim Justiz- und Innenministerrat laufen gerade die Beratungen für eine Datenschutzgrundverordnung auf europäischer Ebene. Wir wollen, dass darin eine Auskunftspflicht der Firmen für den Fall aufgenommen wird, dass Daten an Drittstaaten weitergegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel