Guten Tag Frau Papenbrock, in welchem Umfang werden sich Gedanken zu einer Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Bundestages und dessen Kosten gemacht?

Portrait von Wiebke Papenbrock
Wiebke Papenbrock
SPD
75 %
12 / 16 Fragen beantwortet
Frage von Mirko H. •

Guten Tag Frau Papenbrock, in welchem Umfang werden sich Gedanken zu einer Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Bundestages und dessen Kosten gemacht?

Zur Zeit sind m.W. 736 Mitglieder des Bundestages vertreten. Ursache soll das komplizierte deutsche Wahlrecht sein. Wird es in Zukunft ein schlankeres Parlament geben und nicht nur kosmetische Änderungen. Sie hatten schließlich eine Wahlrechtsreform beschlossen! Auch sollten die MdB zu 100% nur dieses eine Amt bekleiden und keinerlei Nebeneinkünfte generieren und fachlich für seinen Posten geeignet sein!

Portrait von Wiebke Papenbrock
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann Ihre Bedenken gut verstehen und auch wir haben uns intensiv mit dem Problem des immer größer werdenden Parlamentes beschäftigt. In der Folge haben wir im vergangenen Jahr das Wahlrecht dahingehend reformiert, dass die Maximalgröße auf 630 Abgeordnete beschränkt wurde. Auf diese Zahl konnten wir uns innerhalb der Regierungsparteien, aber vor allem mit der Opposition verständigen.

 

Erreicht wird die Verkleinerung, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Gestrichen wird auch die Grundmandatsklausel. Diese besagt, dass Parteien, die drei Direktmandate erringen, auf jeden Fall in den Bundestag einziehen – auch wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben.

Es bleibt bei den bisherigen 299 Wahlkreisen, sowie der Erststimme für die Direktkandidat:innen und der Zweitstimme für die Partei. Die Zweitstimmen entscheiden dann darüber, wer im Bundestag vertreten ist. Den Direktkandidat:innen aus der Erststimme wird das Mandat nur zugeteilt, wenn das durch das Ergebnis der Zweitstimme gedeckt ist.

 

Wir gehen davon aus, dass diese Reform dazu beitragen wird, die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestages nach der nächsten Bundestagswahl sicherzustellen. Insbesondere spart dieser verkleinerte Bundestag 340 Millionen Euro pro Legislaturperiode ein, die wir an anderen Stellen investieren können.

 

Das Abgeordnetengesetz des Deutschen Bundestages bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art sind anzeigepflichtig. Dabei handelt es sich vorwiegend um ehrenamtliche Funktionen, die die Arbeit im Parlament ergänzen.

Für eine gerechte Politik sollte der Bundestag ein Abbild unserer Gesellschaft sein und folglich auch verschiedenste Berufsgruppen widerspiegeln. Dadurch wird gewährleistet, dass wir z. B. in den jeweiligen Ausschüssen auch Kolleg:innen mit den entsprechenden fachlichen Kenntnissen und Interessen haben. Dabei lebt die fachliche Eignung aber wiederum von den Erfahrungen, die jede:r Abgeordnete durch seine Tätigkeiten außerhalb des Parlaments erwirbt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wiebke Papenbrock

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Wiebke Papenbrock
Wiebke Papenbrock
SPD