Was halten Sie von der Abschaffung der Abschlagsfreien Rente nach 45 Berufsjahren mit 65
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die sich nicht mit einem Satz beantworten lässt. Die Thematik ist komplexer. Um Sie an meinen Gedanken teilhaben zu lassen, erlaube ich mir, Ihnen eine ausführliche Antwort zu übermitteln. Auch diese Ausführlichkeit und die zahlreichen Termine, die ich in den letzten Wochen im Wahlkreis (u.a. in Ronshausen) wahrgenommen habe, sind für die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage ursächlich. Ich bitte Sie, meine Antwort zur Kenntnis zu nehmen und besonders die letzten Absätze zu berücksichtigen, in denen ich noch einmal meine persönliche Sichtweise schildere.
Allgemein muss man sagen, dass die gesetzliche Rente eine der tragenden Säulen unseres Sozialstaats ist. Persönlich habe ich den damals getroffenen Beschluss zum abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren begrüßt. Die gesetzliche Rente hat sich in Krisen bewährt und schützt Millionen Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung. Ihre Stabilität ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Insbesondere der demografische Wandel setzt sie zunehmend unter Druck.
Wir müssen das Rentensystem rundum erneuern, damit es auch für künftige Generationen verlässlich bleibt. Ohne weitreichende Reformen wären Beitragssteigerungen und ein sinkendes Rentenniveau unausweichlich. Nach geltender Rechtslage würde die demografische Entwicklung dazu führen, dass das Rentenniveau bis 2050 um etwa 2 Prozent sinken würde – auf rund 46 Prozent. Gleichzeitig würden auch die Beiträge auf über 21 Prozent steigen. Nicht zu handeln, wäre sozial und wirtschaftlich grob fahrlässig.
Ihre Bedenken (so interpretiere ich Ihre Frage an mich) bezüglich der Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren (der sogenannten „Rente ab 63“) nehmen wir sehr ernst. Wichtig ist hierbei klarzustellen, dass es voraussichtlich eine Sonderregelung für diejenigen geben wird, die lange eingezahlt haben und kurz vor dem Renteneintritt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Dies ist nur fair. Klar sollte auch künftig sein: Wer nicht mehr arbeiten kann, kann früher in Rente gehen.
Trotzdem ist mit der Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren eine Schieflage in der Rentenversicherung eingetreten, die bei deren Einführung so nicht gewollt war und die weitere Finanzierung der Rente gefährdet. Ich möchte Ihnen daher einige Ausführungen aus der Empfehlung der parteiübergreifenden, wissenschaftlichen Alterssicherungskommission zitieren, die sich mit dieser Problematik befasst hat:
„Seit 2015 haben etwa 30 Prozent aller Altersrentenzugänge die Möglichkeit des abschlagsfreien vorgezogenen Rentenzugangs für besonders langjährig Versicherte genutzt. Ihre durchschnittliche Zugangsrente betrug 2025 1.677 Euro, damit lag sie rund ein Drittel höher als im Durchschnitt der Altersrente für langjährig Versicherte. (Wartezeit 35 Jahre mit Abschlägen) mit 1.257 Euro. In der Kommission wurde diskutiert, ob es aus Aspekten der Anerkennung von Lebensleistung weiterhin einen abschlagsfreien früheren Rentenzugang für diejenigen geben sollte, die bereits früh angefangen haben zu arbeiten und langjährige Beitragszeiten aufweisen, beispielsweise nach 47 Beitragsjahren. Die Daten zeigen jedoch, dass von solchen Regelungen vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren, während Geringverdienende, Personen mit weniger stabilen Erwerbsverläufen und Frauen sie nicht in Anspruch nehmen (können). Die Abschlagsfreiheit führt faktisch zu höheren Renten zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Da zudem keine Grenzen bei Hinzuverdienstmöglichkeiten bestehen, besteht ein zusätzlicher ökonomischer Anreiz, die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beziehen.“
Vorgeschlagene Maßnahme
Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Ein abschlagsfreier vorgezogener Rentenbeginn ausschließlich nach Beitragsjahren soll zukünftig nicht mehr möglich sein.
Auswirkungen und Umsetzung
Da die vorausgesetzten 45 Versicherungsjahre häufiger von Männern als von Frauen, sowie von Personen mit höheren Einkommen, längere Versicherungsbiografien und besserer Gesundheit erreicht werden, wird die Abschaffung des abschlagsfreien Rentenzugangs für besonders langjährig Versicherte die bisher gewährten Begünstigungen nicht mehr ermöglichen.
Die Abschaffung des abschlagsfreien vorgezogenen Rentenzugangs kann die Finanzen der GRV dauerhaft entlasten. Soweit die Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen, stattdessen ab demselben Zeitpunkt die mit Abschlägen belegte vorgezogene Rente für langjährig Versicherte beziehen würden, ergäben sich unmittelbare Einsparungen in Höhe von etwa 430 Millionen Euro pro Jahr des Rentenbezugs und pro Rentenzugangsjahrgang (in Werten des Zugangs 2025). Die Einsparungen durch Abschläge wirken verteilt über die gesamte Rentenbezugsdauer. Die stabilisierende Wirkung setzt ab dem Jahr ein, in dem kein abschlagsfreier Zugang mehr möglich ist. Würden alle Versicherten ihren Renteneintritt um ein Jahr aufschieben, ergäben sich Einsparungen für die DRV von ca. 6,5 Milliarden Euro pro
Rentenzugangsjahrgang.
Zudem ist mit zusätzlichen Beitragseinnahmen zu rechnen, da zumindest ein Teil der Betroffenen den Renteneintritt aufschiebt, dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung steht und länger erwerbstätig sein dürfte. Die späteren Rentenansprüche der Betroffenen erhöhen sich um die in den zusätzlichen Jahren erworbenen Entgeltpunkte. Künftig kann folglich nur mit Härtefallregelungen (siehe Empfehlung 10) oder mit Abschlägen vorzeitig der Rentenzugang vollzogen werden. Sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, können Menschen mit geringen Rentenansprüchen bei vorzeitigem Rentenzugang weiterhin den Grundrentenzuschlag erhalten, der in den meisten Fällen deutlich höher ausfällt als die derzeit geltenden Abschläge. Die Rente für besonders langjährig Versicherte soll unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschafft werden.“
(Empfehlungen der Alterssicherungskommission, S. 24, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1 <https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1> )
Wie Sie sehen, ist zwar der gesundheitlich nicht mehr arbeitsfähige Arbeitnehmer in der Diskussion oft ein zentrales Argument, in der realen Praxis ist diese Gruppe jedoch im Regelfall gar nicht der Profiteur dieser Regelung. Üblicherweise sind es Gutverdiener mit gutem Gesundheitszustand und weiterhin ausübbaren Tätigkeiten, wie z.B. einem Bürojob, die davon profitieren. Zwar ist jedem Menschen persönlich auch diese Möglichkeit sicherlich zu gönnen, die Regelung gefährdet jedoch in dieser Größenordnung entgegen ihrem ursprünglichen Zweck das Fundament der Rentenversicherung.
Stattdessen wird für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eine andere Lösung empfohlen. Wer rentennah aus schweren gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem langjährigen Berufsfeld tätig sein kann, soll nach mindestens 35 Versicherungsjahren und individueller Gesundheitsprüfung früher in Rente gehen können: bis zu zwei Jahre abschlagsfrei und bis zu fünf Jahre mit Abschlägen.
Für das von Ihnen angesprochene Vertrauen in die Verlässlichkeit der Rentenversicherung möchte ich zwei Punkte einwerfen: Zum einen spricht die Kommission selbst davon, dass der Vertrauensschutz für zeitnah Betroffene beachtet werden soll. Ich erwarte auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren, dass dem Rechnung getragen werden wird, sodass Menschen, die bereits kurz vor der Rente stehen und wichtige Schritte der Renten- bzw. Arbeitsplanung darauf ausgerichtet haben, zu der vereinbarten alten Regelung in Rente gehen können. Das sollte damit auch auf Sie zutreffen, da Sie Ihre 45 Beitragsjahre am heutigen Tage mit über 46 Jahren bereits mehr als übererfüllt haben.
Darüber hinaus habe ich bereits weiter oben ausgeführt, welch gravierende Folgen eine Nichtreform der Rentenversicherung für die Entwicklung des Rentenniveaus und der Rentenbeiträge hat. Gerade damit die Rentenversicherung weiterhin langfristig verlässlich arbeiten kann, sind diese Reformschritte also dringend notwendig. In einer zunehmend immer älter werdenden Gesellschaft muss die Möglichkeit bestehen, das Rentensystem an diese neuen Umstände anzupassen.
Ich hoffe, meine Ausführungen sind für Sie schlüssig und können diese schwierige Abwägung nachvollziehbar machen, die sich niemand leicht macht.
Abschließend möchte ich Ihnen zudem mitteilen, dass derzeit noch kein Gesetzentwurf vorliegt. Dieser wird aktuell erarbeitet. Das parlamentarische Verfahren steht somit noch aus, und es ist davon auszugehen, dass im weiteren Verlauf noch Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich also noch keine genaue Aussage treffen, wie die Reform am Ende konkret aussehen wird.
Erlauben Sie mir am Ende noch eine persönliche Anmerkung: Vor dem Hintergrund der aktuellen Reformen, die mit notwendigen Einsparungen, Einschnitten und Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sein werden, war ich der erste Abgeordnete in der CDU, der öffentlich gefordert hat, die Diäten für uns Abgeordnete in diesem Jahr nicht um die geplanten 4,2 % zu erhöhen. Wir Politiker müssen bei all den anstehenden Reformen mit diesem Verzicht vorneweggehen, so meine Überzeugung. Alles andere wäre ein falsches Signal an die Menschen, die wir jetzt auf dem Weg der Reformen mitnehmen müssen. Ich freue mich, dass sich dieser Vorschlag durchgesetzt hat und die Erhöhung mit Beschluss vom 10. Juli ausgesetzt wurde.
Zudem möchte ich Sie noch auf meine Protokollerklärung hinweisen, die ich im Zuge meiner Zustimmung zum Rentenpaket I im Dezember 2025 abgegeben habe. Bereits damals habe ich zu meiner eigenen Fraktion eine ergänzende und teilweise abweichende Meinung vertreten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen ergänzende Informationen liefern und Ihnen meine persönliche Haltung näher bringen.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Wilhelm Gebhard
