Frage an Wolfgang Bosbach bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Wolfgang Bosbach
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Frage von Andreas W. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Andreas W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Bosbach,

gerade konnte man Sie in der Tagesschau sehen, wie Sie sinngemäss bekannten dass man sich über den Tod Osama bin Ladens, eines Massenmörders, freuen dürfe.

Da ich als Christ hier doch Gewisse Hemmnisse besitze, zwei meiner Fragen:

- Halten Sie die Praxis der extrajudizialen Tötung für legal ?

- Wenn man sich über den Tod des mutmasslichen Anführers der tragischen Ereignisse des 11. Septembers 2001, in welchem über 3000 Amerikaner den Tod fanden, freuen darf, welches wäre die angemessene Reaktion auf ein eventuelles vorzeitiges Ableben des George W. Bush, der als Staatschef der USA circa hundertfach Mal mehr Tote Iraker zu verantworten hat ?

vielen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüssen,

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wenzel,

ich beziehe mich auf Ihre E-mail vom 05. Mai 2011, die Sie über Abgeordnetenwatch an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-mail erreichbar bin, bitte ich die Nutzerinnen und Nutzer von Abgeordnetenwatch.de regelmäßig darum, etwaige Fragen an mich, auch an mich zu adressieren, denn ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist nun wirklich nicht notwendig.

Die Nutzerinnen und Nutzer können meine Antwort dann selbstverständlich veröffentlichen.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass ich Informationen über www.abgeordnetenwatch.de erhalten habe, die ich bislang nicht kannte. Daher habe ich nunmehr verstärkt erheblicher Zweifel an der politischen Neutralität von www.abgeordnetenwatch.de, sodass ich Nutzerinnen und Nutzer sehr herzlich darum bitten darf, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar an mich zu adressieren. Sodann werde ich gerne antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.