Frage an Wolfgang Fiedler bezüglich Verbraucherschutz

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Wolfgang Fiedler
CDU
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Frage von Michael W. •

Frage an Wolfgang Fiedler von Michael W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Fiedler,

Sie halten es für richtig, dass eine ganze Bevölkerungsgruppe, die Grundstücksbesitzer, zusätzlich zu ihren Gebühren für die Abwasserbeseitigung noch "Herstellungsbeiträge" in kaum zumutbarer Höhe (bis zu 75% vom Bodenwert ihres Grundstücks) bezahlen sollen.
Warum unterstützen Sie eine solche offensichtliche Ungerechtigkeit?
Allgemeiner Finanznotstand kann als Begründung nicht gelten, denn Verfassungsgrundsätze wie Gerechtigkeit und Gleichbehandlung müssen ja wohl Vorrang haben vor Investitionsentscheidungen, die sich niemand leisten kann.

Mit freundlichen Grüßen
M. Wilhelm

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Abwasser. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat sich – entgegen der Forderung der Fraktion DIE LINKE - bewusst gegen eine reine Gebührenfinanzierung im Bereich der Abwasserentsorgung entschieden, da dies mancherorts zu erheblichen Belastungen der Bürger führen würde. Auch der Verfassungsgerichtshof sieht dies so. Er hat für diesen Fall in seinen Urteil vom 23. April 2009 von „nicht mehr zumutbaren Gebührensätzen“ gesprochen. Durch einen flächendeckenden Wechsel auf eine reine Gebührenfinanzierung würden die Gesamtkosten für den Abwasserbereich im Übrigen in keiner Weise reduziert. Deshalb sind wir den einzig gangbaren Weg gegangen und wollen auch in Zukunft mit Gebühren und Beiträgen im Abwasserbereich arbeiten. Allerdings gilt es, und dies haben Sie korrekterweise angesprochen, darauf zu achten, dass die Beiträge nicht ihrerseits eine unzumutbare Höhe erreichen. Deshalb haben wir am 7. August 2009 ein Beitragsbegrenzungsgesetz im Landtag verabschiedet, dass rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Durch unser Gesetz werden Grundstückseigentümer unbebauter, überdurchschnittlich großer sowie geringer als zulässig bebauter Grundstücke (z.B. einstöckig statt dreistöckig) in den nächsten 50 Jahren um insgesamt ca. 1,8 Milliarden Euro finanziell entlastet. Dies ist sehr viel Geld. Wir haben uns aber zu diesem Weg entschieden, weil wir wissen, dass auf die heutige Eigentümergeneration aufgrund der teilungsbedingten Folgen, sprich 40 Jahren DDR-Misswirtschaft, enorme Belastungen zukommen.

Die Entlastung ist wie folgt vorgesehen: Eigentümer unbebauter Grundstücke müssen keine Beiträge zahlen. Für Eigentümer der anderen beiden Fallgruppen bleiben sie begrenzt. D.h. sie werden geringer veranlagt, als dies rein rechnerisch vorgesehen wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Fiedler,MdL