Frage an Wolfgang Jörg bezüglich Jugend

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Wolfgang Jörg
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Frage von Max E. •

Frage an Wolfgang Jörg von Max E. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Jörg,

in Rauschendorf/Königswinter wurde einer Kindergartenleiterin durch den Träger, den katholischen Kirchengemeindeverband, gekündigt, weil sie nach einer Trennung mit ihrem neuen Partner zusammengezogen ist. Der Elternbeirat fordert mit zahlreichen weiteren Unterstützern im Ort, dass die Kündigung der beliebten Erzieherin zurückgenommen wird. Die Eltern halten es für nicht zeitgemäß, dass das Kinderbildungsgesetz in einem solchen Fall keine Einflussmöglichkeiten von Eltern und Kommunen auf die Trägerschaft vorsieht, zumal die Finanzierung in Rauschendorf nur durch Stadt und Eltern erfolgt (die Stadt Königswinter übernimmt den Trägeranteil und zahlt zusätzlich noch 2% für den Verwaltungsaufwand).
Sehen Sie eine Möglichkeit, etwas an diesem Zustand zu ändern und den Eltern zu helfen, ggfs. in anderer Trägerschaft die Leiterin halten zu können? Ist es vorstellbar, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen herbeizuführen, damit in öffentlich finanzierten Einrichtungen auch die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte gewährt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Max Ehlers

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Sehr geehrter Herr Ehlers,

das Problem, welches Sie ansprechen, ist aus meiner Sicht keines, welches sich durch eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes lösen ließe. Es handelt sich hier um eine Angelegenheit, die sich nur im Arbeitsrecht regeln lässt. Die Kirche genießt noch immer Sonderrechte und darf – anders als normale Arbeitgeber – ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf verpflichten, sich der christlichen Lehre gegenüber loyal zu verhalten. Wer einen Arbeitsvertrag bei einem kirchlichen Träger unterschreibt, weiß das sicherlich. Er bzw. sie geht dann das Risiko ein, in einem Fall wie dem vorliegenden gekündigt zu werden. Auch wenn ich es persönlich in keiner Weise nachvollziehen kann, dass der Wechsel eines Lebenspartners bzw. einer Lebenspartnerin ein Kündigungsgrund sein kann, ist das wohl das – zugegebenermaßen antiquierte – Recht der Kirche.

Wie ich den Medien entnommen habe, klagt die betroffene Kindergartenleiterin vor dem Arbeitsgericht. Außerdem hat der Jugendhilfeausschuss in Königswinter inzwischen entschieden, den Trägervertrag für den Kindergarten zum 01. August 2013 zu kündigen. Das Ziel der Eltern, so habe ich gelesen, ist es, die Kirche dazu zu bewegen, den Kindergarten bereits in diesem Jahr aufzugeben, damit die betroffene Kindergartenleiterin von einem anderen Träger in der gleichen Einrichtung weiterbeschäftigt werden kann. Damit wäre – zumindest im konkreten Fall bei Ihnen in Rauschendorf – allen Beteiligten geholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Jörg

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