Frage an Wolfgang Rettich bezüglich Umwelt

Wolfgang Rettich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dr. Ulrich R. •

Frage an Wolfgang Rettich von Dr. Ulrich R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Rettich,

Sie kandidieren zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 in unserer Region.

Für meine Wahlentscheidung am 13. Mai 2012 ist von entscheidender Bedeutung, mit welchen programmatischen Aussagen SIE zum Thema Jagd, Naturschutz und Umwelt um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler werben.
1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Änderungen in der Jagdgesetzgebung nur im Einvernehmen mit den Betroffenen gestaltet werden?
2.Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass vor Verhandlungen über Koalitionsvereinbarungen der Landesjagdverband und die mit ihm partnerschaftlich verbundenen Verbände des ländlichen Raumes mit dem Ziel einvernehmlicher Lösungen von Ihrer Partei mit einbezogen werden?
3.Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zuordnung des auch dem Allgemeinwohl dienenden Jagdrechts zum Privateigentum im Falle einer etwaigen Gesetzesnovellierung anerkannt und beachtet wird?
4.Werden Sie sich für die Jagd mit ihren ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Elementen als eine eigene schützenswerte, nachhaltige Nutzung einsetzen?
5.Wollen Sie den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ändern + bei welchen Wildarten?
6.Wollen Sie Veränderungen bei den Jagd- und Schonzeiten vornehmen?
7.Werden Sie sich für den Erhalt der Fangjagd auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage zur gezielten Bejagung von Beutegreifern einsetzen, weil nur so Natur- und Artenschutz wirksam umgesetzt und insbesondere in ihrem Bestand bedrohte Arten gerettet werden können? Dies gilt auch für nicht jagdbare Tierarten.
8.Halten Sie die bewährte Ausbildung und Prüfung sowie den Einsatz von Jagdhunden im Sinne des geltenden Landesjagdgesetzes für richtig?
9.Beabsichtigen Sie, von den zwischen Jägerschaft und Landesregierung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer getroffenen Vereinbarungen einseitig wieder abzurücken und Maßnahmen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer einzuleiten?

mit freundlichen Grüßen,
Dr. U. Ringeler

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. Ringeler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Thema "Jagt" gehört nicht zu meinen ausgewiesenen Themenfeldern. Da es sich bei Ihrer Anfrage um eine in weiten Teilen standardisiere Anfrage handelt, übersende ich Ihnen die Antworten unserer Partei.

zu 1; Ziel einer künftigen zeitgemäßen Gesetzesnovelle muss aus unserer Sicht sein, die unterschiedlichen Positionen, neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und veränderte gesellschaftliche Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Sie muss auch den aktuellen ökologischen und wildbiologischen Erkenntnissen sowie den arten- und tierschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen. In der abgelaufenen Legislaturperiode hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen dazu bereits einen interdisziplinären Arbeitskreis „Jagd und Naturschutz“ eingerichtet, um mit allen beteiligenden Akteuren einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Konkrete Festlegungen oder gar einen Referentenentwurf gab es dabei bislang nicht.
zu 2; Sämtliche mit dem Jagdrecht befassten Verbände sind bereits von der jetzigen nordrhein-westfälischen Landesregierung in einen Dialog- und Beteiligungsprozess weit vor einer Novellierung des Jagdrechts einbezogen worden. Dieser konstruktive und fachlich orientierte Prozess sollte nach der Landtagswahl fortgesetzt werden.
zu 3; Grundlage der Diskussion sind aus unserer Sicht selbstverständlich die Vorgaben des Grundgesetzes, nach denen das Eigentum geschützt wird, es aber auch gleichzeitig zum Gemeinwohl verpflichtet.
zu 4; Die Jagd - als traditionelle Nutzung biologischer Ressourcen - soll zukunftsfähig bleiben, d.h. verstärkt nach den Kriterien der Nachhaltigkeit, der Landschafts- und Tierökologie sowie des Tierschutzes ausgerichtet werden.
zu 5; Eine Aktualisierung des Katalogs der jagdbaren Arten gehört zu der Diskussion. Über die einzelnen Änderungen sollte aus unserer Sicht erst nach dem o.g. Dialogprozess mit den verschiedenen Akteuren fachlich entschieden werden.
zu 6; Eine Veränderung der Jagd- und Schonzeiten gehört ebenfalls zu der Diskussion, da neuere wildbiologische Erkenntnisse belegen, dass auch die Jagd die Fortpflanzungs- und Ruhephasen des Wildes in stärkerem Maße berücksichtigen muss.
zu 7; Die Fangjagd darf nicht zur Gefährdung von Menschen, insbesondere von Kindern, und Haustieren führen. Die mit der Frage implizierte Annahme, dass nur die Fangjagd bedrohte Arten in ihrem Bestand rettet und damit Natur- und Artenschutz wirksam umsetzt, halten wir in dieser Ausschließlichkeit wissenschaftlich für nicht haltbar. Darüber hinaus sind auch die tierschutzrechtlichen Aspekte bei der Fangjagd intensiv zu betrachten.
zu 8; Zur Diskussion im Rahmen einer Gesetzesnovelle gehört auch die Ausbildung von Jagdhunden und deren Anpassung an die veränderten tierschutzrechtlichen Vorgaben und neuen Erkenntnisse des Tiertrainings. Zu berücksichtigen ist dabei sicher auch, dass eine Ausbildung von Jagdhunden an lebender Beute in der Gesellschaft auf Akzeptanzschwierigkeiten stößt.
zu 9; Die Frage der Jagdsteuer spielt im Rahmen der Jagdrechtsreform eine untergeordnete Rolle. Allerdings hat die Abschaffung der Jagdsteuer durch die vorherige nordrhein-westfälische Landesregierung einigen Landkreisen empfindliche Einnahmeausfälle zugefügt.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Rettich