Frage an Wolfgang Rose bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Wolfgang Rose
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Frage an Wolfgang Rose von Hans D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Lieber Wolfgang Rose,

zur umstrittenen Kürzung der Regelsätze von Hartz IV Empfängern hat die Bundesagentur für Arbeit eine neue Richtlinie vorgelegt. Wenn ich richtig informiert bin, soll Krankenhausverpflegung auch künftig als Einkommen gerechnet werdn und der Regelsatz entsprechend um 35% gekürzt werden. Allerdings soll das erst bei längeren Krankenhausaufenthalten geschehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Langzeitarbeitslose, den Vorschlag ihres Vermittlers zu einer Entziehungskur oder einer anderen gesundheitlichen Reha akzeptieren werden, wenn sie gleichzeitig dadurch mehrere hundert Euro verlieren.
Können Sie sich das vorstellen und was werden Sie tun, um diese Regelung wieder zu kippen. Sprechen Sie Herrn Arbeitsminister Scholz darauf persönlich an?

Viele Grüße, Hans Duschke

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Antwort von
SPD

Lieber Hans Duschke,

ja, es ist so: Zum 1. Januar 2008 ist eine Regelung in Kraft getreten, nach der bei Krankenhausaufenthalten der Hartz IV-Regelsatz anteilig um bis zu 35% gekürzt wird, je nach Länge des Aufenthaltes. Dies gilt aber erst ab einer Aufenthaltsdauer von drei Wochen, der so genannten "Bagatellgrenze".

Innerhalb der "Logik" von Hartz IV ist dies durchaus konsequent: Der Staat gibt dem Betroffenen nur so viel, wie er - seiner, der Ansicht des Staates nach - braucht. Bekommt er im Krankenhaus zu Essen, braucht er weniger Geld dafür vom Staat. Die Kürzung ist also angeblich kein Problem.

Doch wie Sie ganz richtig schreiben, kann diese "Logik" zu sehr lebensfernen und unerwünschten Konsequenzen führen, zumal im Krankheitsfall auf den Betroffenen weitere Ausgaben zukommen können, die er aus seinem Hartz IV-Einkommen bestreiten muss. Wie Sie vielleicht wissen, bin und bleibe ich ein grundsätzlicher Kritiker der ganzen Hartz-IV-Gesetzgebung, da sie den realen Lebensbedingungen der Betroffenen und ihren berechtigten Ansprüchen auf Mindestversorgung und Teilhabe nicht gerecht wird.

Über diese konkrete Regelung der Leistungskürzung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes wird das Bundessozialgericht in Kürze, voraussichtlich im März entscheiden. Dann wissen wir mehr. Von daher hätte ich es auch für besser gehalten, die Bundesregierung hätte dieses Grundsatzurteil abgewartet, bevor sie die neue Verordnung beschließt.

Sollte das Gericht die Regelung bestätigen, und sollte ich nach der Wahl Abgeordneter sein, werde ich dies und andere Probleme rund um Hartz IV sicherlich bald wieder mit Olaf Scholz besprechen und auf Veränderungen drängen, so wie ich es auch bisher schon einige Male getan habe.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rose