Ihre meinung zum Thema " Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben "
Sehr geehrter Herr Stefinger,
hiermit möchte ich über das Thema "Umsatzsteuer für den Musikunterricht " mich äußern und nach Ihrer Meinung dazu fragen.
Die Einführung des Umsatzsteuers bedeutet, dass die Preise für den Musikunterricht deutlich hoch steigen werden. Das wird bedeuten, dass viele Familien für ihre Kinder den Musikunterricht nicht mehr leisten können. Der Musikunterricht ist ein sehr wichtiger Bestandteil der allgemeinen Bildung für die Kinder und Jugendlichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Elvira S., Musiklehrerin
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Engagement für den Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung im Musikunterricht. Sie haben völlig recht: Die Union hat sich in der vergangenen Legislaturperiode klar und eindeutig für die Beibehaltung der Umsatzsteuerbefreiung qualifizierten Musikunterrichts ausgesprochen.
Mit der geplanten Neufassung des § 4 Nummer 21 UStG soll die Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung an die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie angepasst werden. Allerdings sieht die Änderung vor, dass private Einrichtungen mit Gewinnerzielungsabsicht, die Fortbildungsleistungen anbieten, von der Steuerbefreiung ausgeschlossen werden. Dies könnte dazu führen, dass selbständige Lehrer, die für Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind, künftig Rechnungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer ausstellen müssen. Da diese Einrichtungen selbst steuerfreie Leistungen ausführen und somit die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen können, würde dies die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen erheblich erhöhen.
Besonders betroffen sind zahlreiche Musikschulen, selbständige Musiklehrerinnen und -lehrer sowie Musikvereine in Deutschland, die durch die Neuregelung eine erhebliche Unsicherheit darüber verspüren, ob ihre Leistungen auch in Zukunft steuerfrei bleiben. Der Bundesrat hat daher die Bundesregierung gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Bildungsleistungen möglichst nicht durch die Umsatzsteuer verteuert werden.
Musikunterricht ist weit mehr als nur eine Freizeitaktivität; er leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung und fördert die ganzheitliche Entwicklung junger Menschen. Gerade in einer Zeit, in der kulturelle Angebote oft gekürzt werden, ist es unsere Verantwortung, den Zugang zu musikalischer Bildung nicht unnötig zu erschweren. Eine Umsatzsteuerpflicht würde den Musikunterricht verteuern und könnte damit vor allem für Familien mit niedrigerem Einkommen zu einer unüberwindbaren Hürde werden. Zudem ist es für uns eine Frage der Gerechtigkeit: Bildungsleistungen wie Schulunterricht oder berufliche Weiterbildung sind bereits umsatzsteuerfrei. Es wäre inkonsequent und bildungspolitisch falsch, den Musikunterricht anders zu behandeln, da auch hier pädagogische und bildende Ziele im Mittelpunkt stehen. Die steuerliche Gleichbehandlung verschiedener Bildungsangebote ist uns daher ein wichtiges Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stefinger