Sehr geehrter Herr Stefinger, für die Bundestagsabgeordneten gibt es einen Automatismus bei den Diäten. Wäre es nicht gerecht diesen Automatismus auch im Nichttarifgebiet anzuwenden?

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Frage von Uwe K. •

Sehr geehrter Herr Stefinger, für die Bundestagsabgeordneten gibt es einen Automatismus bei den Diäten. Wäre es nicht gerecht diesen Automatismus auch im Nichttarifgebiet anzuwenden?

Viele Menschen arbeiten im Nichttarifgebiet, müssen also allein über eine Lohnerhöhung verhandeln und gehen dabei sehr oft leer aus. So würde niemand von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden oder haben Sie andere Vorschläge?
Mit freundlichen Grüßen
U. K.

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Der Automatismus für die Abgeordnetenentschädigung nach der allgemeinen Einkommensentwicklung muss zu Beginn einer Wahlperiode beschlossen werden. Eine derartige Koppelung führt übrigens - wie 2021 geschehen - auch zu Kürzungen von Bezügen. Dies wäre bei Ihrem Vorschlag des Automatismus ebenfalls der Fall. Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände regeln in Deutschland die Lohn- und Arbeitsbedingungen weitgehend autonom ("Tarifautonomie"). Im Grundgesetz ist in Art.  9, Abs. 3, Satz 1 die so genannte „Koalitionsfreiheit“ definiert. Mit dem Mindestlohn wurde eine Lohnuntergrenze beschlossen, die regelmäßig von einer Kommission überprüft wird. Inwieweit nicht-tarifgebundene Beschäftigte, wie Sie schreiben, bei Lohnerhöhungen regelmäßig "leer ausgehen" kann ich nicht beurteilen, da mir hierzu keine Informationen vorliegen. Grds. besteht hier die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine individuelle Einigung finden.

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