Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur verpflichtenden Übernahme einer FID rechnen? Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von FID rechnen?

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Wolfgang Stefinger
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Frage von Thomas P. •

Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur verpflichtenden Übernahme einer FID rechnen? Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von FID rechnen?

Die Firmendirektversicherung (FID) ist einer der fünf in Deutschland bekannten Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). 2004 wurden die Gesetze so geändert, das es seitdem zu einer Doppelverbeitragung an Krankenkassen bei FID kommt.

Ohne Zuschuss des Arbeitgebers gehen Experten davon aus, dass sich eine FID nur bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20% lohnt. Dies liegt wesentlich daran, dass Sparer auf die spätere Betriebsrente im Regelfall hohe Abgaben zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung leisten und Abstriche bei der gesetzlichen Rente hinnehmen müssen.

Ich ärgere mich z.Z. darüber, dass mein neuer Arbeitgeber meine 2005 abgeschlossen FID nicht weiterführen möchte. Ein Neuabschluss mit oder ohne Übertragung des Kapitals ist jedoch sehr unattraktiv. Aus meiner Sicht sollte der Gesetzgeber hier nachbessern und die Weiterführung der FID auf Wunsch des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber zwingend machen.

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Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur Firmendirektversicherung (FID). Bevor ich auf Ihre Fragen eingehe, möchte ich mich jedoch zunächst aufrichtig bei Ihnen entschuldigen, dass Ihre Anfrage unbeabsichtigt übersehen wurde und ich Ihnen bedauerlicherweise lange Zeit keine Antwort zukommen ließ.

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein äußerst wichtiges Anliegen für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In der letzten Regierungsperiode haben wir gemeinsam mit unserem damaligen Koalitionspartner, der SPD, ein Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge verabschiedet. Dieses Gesetz entlastet 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner um mindestens die Hälfte ihrer Beiträge. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Auch sind wir dadurch einem Ende der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten ein gutes Stück näher gerückt.

Ich kann Ihren Ärger gut nachvollziehen. Eine zwingende Weiterführung der FID seitens der Arbeitgeber müsste allerdings gut abgewogen werden.

Ob die jetzige Bundesregierung ihrem Versprechen zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge nachkommt, ist abzuwarten. Bis auf einige Ankündigungen ist bislang wieder einmal nicht viel passiert.

Seien Sie versichert, dass meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich alle weiteren Entwicklungen aufmerksam und kritisch verfolgen werden, und wir uns darum bemühen werden, aus der Opposition heraus, auf die Bundesregierung einzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger

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