Frage an Yvonne Gebauer bezüglich Finanzen

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Yvonne Gebauer
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Frage von Andre R. •

Frage an Yvonne Gebauer von Andre R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Gebauer

Am 31.12.2012 lief die Gültigkeit des Sonderzahlungsgesetz NRW aus. Mit Gesetz vom 15.12.2012 (Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums) wurde das Ablaufdatum alternativlos gestrichen ( https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13631&ver=8&val=13631&sg=0&menu=1&vd_back=N )
. Bedeutet dies, dass die Sonderzahlungen auf unbestimmte Zeit reduziert bleiben? Wenn ja, wie stehen Sie, als Ansprechpartner im Landtag dazu? Sonderzahlung wieder auf 100%? Sonderzahlung in das Grundgehalt integrieren? Jetzigen Status belassen?.
MfG,
Andre Rosenbaum
Beamter aus Porz-Ensen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rosenbaum,
 
danke für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwtsch.de bezüglich der Sonderzahlung an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger in NRW.
 
Die Befristung des Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung  an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger für das Land Nordrhein-Westfalen ist am 31.12.2012 aufgehoben worden. Das hat zur Folge, dass die Sonderzahlung in den kommenden Jahren auf ihrem bisherigen Niveau bestehen bleiben wird.
 
Die Integration der Sonderzahlung würde den politischen Zugriff erschweren und wäre somit wünschenswert. Finanzielle Auswirkungen gibt es dadurch wegen des Lohnsteuerjahresausgleichs jedoch nicht.
 
Die FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen setzt sich grundsätzlich für eine angemessene und gerechte Bezahlung aller Mitarbeiter ein, die die hohen Ansprüche im öffentlichen Dienst erfüllen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass über die Hälfte der Steuereinnahmen des Landes bereits durch Personalausgaben gebunden sind. Für eine Erhöhung der Sonderzahlungen besteht daher derzeit wegen des hohen Konsolidierungsdrucks kein Spielraum. Im Jahr 2013 steigt die strukturelle Neuverschuldung auf rund 3,5 Mrd. €. Dies ist nicht zuletzt auch den zahlreichen kreditfinanzierten „Wahlgeschenken“ der Landesregierung geschuldet.
 
Jede weitere finanzielle Belastung des Landes würde über eine erhöhte Neuverschuldung finanziert werden und so die Handlungsspielräume in der Zukunft massiv beschneiden. Dies entspräche nicht dem liberalen Verständnis einer nachhaltigen Politik.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Yvonne Gebauer

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