Weshalb ratifizieren Die Grünen CETA mit, obgleich sie im Koalitionsvertrag fixierten, dies nur zu tun, wenn Schiedsgerichtsklagen auf "direkte Enteignungen" und "Diskriminierung" beschränkt werden?

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Zoe Mayer
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Frage von Richard G. •

Weshalb ratifizieren Die Grünen CETA mit, obgleich sie im Koalitionsvertrag fixierten, dies nur zu tun, wenn Schiedsgerichtsklagen auf "direkte Enteignungen" und "Diskriminierung" beschränkt werden?

Eine solche Beschränkung bzw. ein sicherer Ausschluss von Schiedsgerichtsklagen auf "potentiell entgangene Gewinne" / "indirekte Enteignungen" lässt sich nicht erzielen (wie auch Prof. Krajewski in seiner Stellungnahme vom 12.10.2022 zur Bundestagsanhörung im letzten Absatz 4.3 feststellt). Die Stellungnahme von Prof. Arcuri vom 4.10.2022 verdeutlicht deren Folgen noch wesentlich stichhaltiger.

Das Risiko für Konzernklagen auf "indirekte Enteignungen" im Mrd.-Bereich lässt sich auch mit der Interpretationserklärung nur verringern. Aber solche Drohpotentiale z.B. gegen Klimaschutzmaßnahmen wirken 100%ig. Zudem können die deutschen Grünen nicht kontrollieren, ob/wie die geheim tagenden Ausschüsse langfristig den EU-Vertrag samt EU-Interpretationserklärung ändern.

Sie sind jung u. die CETA-Ratifizierung wird evtl. die fatalste Entscheidung Ihres Lebens, da CETA der Ökonomie ewigen Vorrang gewährt.

Eine Ratifizierung unter diesen Bedingungen wurde im Koalitionsvertrag nicht vereinbart!

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage und ihr Interesse an meiner politischen Arbeit.

 

Wir als Grüne sehen das große Risiko des in CETA eingebauten Investitionsschutzes für Umwelt und Gesellschaft.

Daher wollen wir dieses klar begrenzen. Er soll sich auf den Schutz vor direkter Enteignung und den Standard der Inländergleichbehandlung konzentrieren und das Recht auf gemeinwohlorientierte Regulierung sicherstellen.

Zusätzlich wollen wir demokratische Mitgestaltung stärken. Handelsabkommen verfügen meist über gemeinsame Ausschüsse der Vertragsparteien, in denen das Abkommen angepasst und fortentwickelt werden kann. In Zukunft soll es eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen der Europäischer Kommission und dem Europäischen Parlament geben, die sicherstellt, dass die Entscheidungen in diesen Ausschüssen demokratisch legitimiert sind.

Außerdem sollen Nachhaltigkeitskapitel künftig in allen Handelsverträgen sanktionierbar sein. Das heißt, eine Nichteinhaltung von Klimaschutz-, Sozial- oder Umweltstandards kann dann mit ebenso effektiven Konsequenzen belegt werden, wie die Nichteinhaltung der wirtschaftlichen Aspekte.

 

CETA wurde bisher nicht vom Bundestag ratifiziert. Die zweite und dritte Lesung zu CETA kann erst stattfinden, wenn das CETA Joint Committee eine Erklärung zur wirkungsvollen Begrenzung der Auslegung der Investitionsschutzklauseln verabschiedet hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Zoe Mayer

 

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