Wie kann das Ungeborene jenseits der 12. oder 20. Woche geschützt werden, wenn 218 ersatzlos gestrichen wird? Entsteht nicht ein rechtsfreier Raum der Unrecht zulässt?

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Zoe Mayer
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Frage von Christiane I. •

Wie kann das Ungeborene jenseits der 12. oder 20. Woche geschützt werden, wenn 218 ersatzlos gestrichen wird? Entsteht nicht ein rechtsfreier Raum der Unrecht zulässt?

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ich stimme Ihnen in vielen Punkten zu. Doch ab wann ist ein Ungeborenes menschliches Wesen leidensfähig? vermutlich nach der 12. Woche. Wird nicht ein Rechtsvakuum entstehen, wenn der Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen mehr ein Straftatbestand ist?, was bei ersatzloser Streichung von 218 der Fall wäre. Somit hätten meine Freunde recht, wenn sie sagen:" Die Grünen wollen den Schwangerschaftsabbruch bis zum 9.Monat zulassen." Wie also kann das leidensfähige ungeborene Leben effektiv geschützt werden ohne Strafgesetz? Ich wünsche mir, dass Sie und Ihre Partei sich hierzu konkret Gedanken machen.
Vielleicht kann ich dann besser für Ihre Position der Entkriminalisierung von Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen, und der einfacheren Information und Aufklärung über Abbrüche, werben. Ich wünsche Ihnen und Bündnis 90/Die Grünen viel Erfolg bei dieser Wahl und beim Umsätzen ihrer Ziele bei Klima und Gerechtigkeit! Herzliche Grüße

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Guten Tag Frau I.,

Wir wollen die aktuelle Handhabe durch eine zeitgemäße Regelung ablösen. Darüber müssen wir eine breite gesellschaftliche Debatte anstoßen, wissenschaftlich begleiten und hinterfragen welche neuen Standards sinnvoll sind und reguliert werden müssen. Zu den Hintergründen habe ich Ihnen bereits geantwortet. Auch ich würde mich dann gerne noch tiefer mit der Thematik von Schwangerschaftsabbrüchen beschäftigen, habe aber zu vielen Details noch keine abschließende Meinung.

Herzliche Grüße, Zoe Mayer

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