Heroinbehandlung für Schwerstabhängige

Mit ihrem Antrag wollte die SPD die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes bewegen, um rechtliche Rahmenbedingungen für eine heroingestützte Behandlung Schwerstsuchtabhängiger zu schaffen. Das Anliegen fand keine Mehrheit im Parlament.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
0
Nicht beteiligt
26
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Michael TheurerMichael TheurerFDP/DVP45 - Freudenstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dagegen gestimmt
Portrait von Franz UnterstellerFranz UnterstellerDIE GRÜNEN14 - Bietigheim-Bissingen Dafür gestimmt
Portrait von Ute VogtUte VogtSPD30 - Bretten Dafür gestimmt
Portrait von Christa VossschulteChrista VossschulteCDU7 - Esslingen Dagegen gestimmt
Portrait von Georg WackerGeorg WackerCDU39 - Weinheim Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen WalterJürgen WalterDIE GRÜNEN12 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter WetzelHans-Peter WetzelFDP/DVP67 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Alfred WinklerAlfred WinklerSPD59 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Guido WolfGuido WolfCDU55 - Tuttlingen-Donaueschingen Nicht beteiligt
Portrait von Werner WölfleWerner WölfleDIE GRÜNEN2 - Stuttgart II Nicht beteiligt
Portrait von Marianne WonnayMarianne WonnaySPD49 - Emmendingen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert ZellerNorbert ZellerSPD67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Karl ZimmermannKarl ZimmermannCDU8 - Kirchheim Dagegen gestimmt

Diamorphin (Heroin) ist derzeit keine verschreibungsfähige Substanz. Nach den jetzigen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist der Einsatz nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken möglich.

Um es in der medizinischen Versorgung zur Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger verwenden zu können, müsste es aus Anlage I des § 1 (1) BtMG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) überführt werden.Die SPD befürwortet eine solche Änderung des BtMG.

Durch die Rechtsunsicherheit ist die Fortführung eines Substitutionsprogamms in Karlsruhe nicht gesichert.