Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes wurde einstimmig angenommen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
169
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Karl StraubKarl StraubCSU125 - Pfaffenhofen a.d. Ilm Dafür gestimmt
Portrait von Claudia StammClaudia Stammfraktionslos126 - Rosenheim-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Klaus StöttnerKlaus StöttnerCSU126 - Rosenheim-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Claudia StammClaudia StammDIE GRÜNEN126 - Rosenheim-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Otto LedererOtto LedererCSU127 - Rosenheim-West Dafür gestimmt
Portrait von Ute Eiling-HütigUte Eiling-HütigCSU128 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Klaus SteinerKlaus SteinerCSU129 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Gisela SenglGisela SenglDIE GRÜNEN129 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Harald KühnHarald KühnCSU130 - Weilheim-Schongau Dafür gestimmt
Portrait von Bernd SiblerBernd SiblerCSU201 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Erwin HuberErwin HuberCSU202 - Dingolfing Dafür gestimmt
Portrait von Jutta WidmannJutta WidmannFREIE WÄHLER202 - Dingolfing Dafür gestimmt
Portrait von Johanna Werner-MuggendorferJohanna Werner-MuggendorferSPD203 - Kelheim Dafür gestimmt
Helmut Radlmeier, MdLHelmut RadlmeierCSU204 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Ruth MüllerRuth MüllerSPD204 - Landshut Dafür gestimmt
Hubert AiwangerHubert AiwangerFREIE WÄHLER204 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Rosi SteinbergerRosi SteinbergerDIE GRÜNEN204 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard RoosBernhard RoosSPD205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard WaschlerGerhard WaschlerCSU205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Walter TaubenederWalter TaubenederCSU206 - Passau-West Dafür gestimmt
Portrait von Alexander MuthmannAlexander MuthmannFREIE WÄHLER207 - Regen, Freyung-Grafenau Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrunnerHelmut BrunnerCSU207 - Regen, Freyung-Grafenau Nicht beteiligt
Portrait von Reserl SemReserl SemCSU208 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold StroblReinhold StroblSPD301 - Amberg-Sulzbach Dafür gestimmt

Das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) gleicht blinden und taubblinden Menschen ihre durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen aus. Blinde und taubblinde Menschen, die Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI ) haben, erhalten ein gekürztes Blindengeld, weil ein Teil des durch Blindheit oder Taubblindheit bedingten Mehrbedarfs durch die Pflegeversicherungsleistungen gedeckt wird.
Der zentrale Grund für den Gesetzentwurf ist die Anpassung der bestehenden Gesetzestexte an den ab dem 1. Januar 2017 im SGB XI geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den damit verbundenen Wechsel von bisher drei Pflegestufen zu zukünftig fünf Pflegegraden.
Durch die Änderungen der Anrechnungsregelung werde laut Antrag ein zusätzlicher jährlicher Finanzmehrbedarf von ca. 105.000 Euro entstehen.
Die Anpassung der Anrechnungsregelung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff solle sicherstellen, dass kein blinder oder taubblinder Mensch durch die Änderungen ein geringeres Blindengeld erhält.