Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Karl VetterKarl VetterFREIE WÄHLER302 - Cham Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard HoppGerhard HoppCSU302 - Cham Dafür gestimmt
Portrait von Albert FürackerAlbert FürackerCSU303 - Neumarkt i.d.OPf. Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia StierstorferSylvia StierstorferCSU304 - Regensburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Margit WildMargit WildSPD305 - Regensburg-Stadt Dagegen gestimmt
Porträt Dr. Rieger_Fotograf BüttnerFranz RiegerCSU305 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen MistolJürgen MistolDIE GRÜNEN305 - Regensburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Franz SchindlerFranz SchindlerSPD306 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander FlierlAlexander FlierlCSU306 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Joachim HanischJoachim HanischFREIE WÄHLER306 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Portrait von Tobias ReißTobias ReißCSU307 - Tirschenreuth Dafür gestimmt
Portrait von Petra DettenhöferPetra DettenhöferCSU308 - Weiden i.d. OPf. Dafür gestimmt
Portrait von Annette KarlAnnette KarlSPD308 - Weiden i.d. OPf. Nicht beteiligt
Portrait von Heinrich RudrofHeinrich RudrofCSU401 - Bamberg-Land Nicht beteiligt
Portrait von Melanie HumlMelanie HumlCSU402 - Bamberg-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Christoph RabensteinChristoph RabensteinSPD403 - Bayreuth Nicht beteiligt
Portrait von Ulrike GoteUlrike GoteDIE GRÜNEN403 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Gudrun Brendel-FischerGudrun Brendel-FischerCSU403 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Susann BiedefeldSusann BiedefeldSPD404 - Coburg Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen HeikeJürgen HeikeCSU404 - Coburg Dafür gestimmt
Bild MdL Michael HofmannMichael HofmannCSU405 - Forchheim Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten GlauberThorsten GlauberFREIE WÄHLER405 - Forchheim Nicht beteiligt
Portrait von Klaus AdeltKlaus AdeltSPD406 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander KönigAlexander KönigCSU406 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen BaumgärtnerJürgen BaumgärtnerCSU407 - Kronach, Lichtenfels Dafür gestimmt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.