Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Otto HünnerkopfOtto HünnerkopfCSU605 - Kitzingen Dafür gestimmt
Portrait von Günther FelbingerGünther Felbingerfraktionslos606 - Main-Spessart Nicht beteiligt
Portrait von Günther FelbingerGünther FelbingerFREIE WÄHLER606 - Main-Spessart Nicht beteiligt
Portrait von Thorsten SchwabThorsten SchwabCSU606 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Berthold RüthBerthold RüthCSU607 - Miltenberg Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard EckGerhard EckCSU608 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Kathi PetersenKathi PetersenSPD608 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Volkmar HalbleibVolkmar HalbleibSPD609 - Würzburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin CelinaKerstin CelinaDIE GRÜNEN609 - Würzburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred LändnerManfred LändnerCSU609 - Würzburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Georg RosenthalGeorg RosenthalSPD610 - Würzburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver JörgOliver JörgCSU610 - Würzburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Simone StrohmayrSimone StrohmayrSPD703 - Aichach-Friedberg Nicht beteiligt
Portrait von Peter TomaschkoPeter TomaschkoCSU703 - Aichach-Friedberg Nicht beteiligt
Portrait von Johann HäuslerJohann HäuslerFREIE WÄHLER704 - Augsburg-Land, Dillingen Dagegen gestimmt
Portrait von Georg WinterGeorg WinterCSU704 - Augsburg-Land, Dillingen Dafür gestimmt
Portrait von Carolina TrautnerCarolina TrautnerCSU705 - Augsburg-Land-Süd Nicht beteiligt
Portrait von Herbert WoerleinHerbert WoerleinSPD705 - Augsburg-Land-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang FacklerWolfgang FacklerCSU706 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Alfred SauterAlfred SauterCSU707 - Günzburg Dafür gestimmt
PschiererFranz Josef PschiererCSU708 - Kaufbeuren Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard PohlBernhard PohlFREIE WÄHLER708 - Kaufbeuren Nicht beteiligt
Portrait von Thomas GehringThomas GehringDIE GRÜNEN709 - Kempten, Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Ilona DeckwerthIlona DeckwerthSPD709 - Kempten, Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas KreuzerThomas KreuzerCSU709 - Kempten, Oberallgäu Dafür gestimmt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.