Bayerisches Psychosoziales Notfallversorgungsgesetz

Der Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion zur Einführung eines Bayerischen Psychosozialen Notfallversorgungsgesetz wurde mit den Gegenstimmen der CSU abgelehnt. In ihm sollten die psychosoziale Betreuung von Beteiligten und ihre Finanzierung einheitlicher gestaltet werden.

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Dafür gestimmt
50
Dagegen gestimmt
78
Enthalten
12
Nicht beteiligt
40
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Mit der Gründung einer Koordinierungsstelle für den Akutfall und einer Zentralstelle sollte die psychosoziale Notfallversorgung von Beteiligten geregelt werden. Als „beteiligt“ wird eine Person beispielsweise dann eingestuft, wenn sie einen Anschlag miterlebt, ohne körperlich verletzt zu werden, oder einem Menschen nahesteht, der Suizid begeht. Der Gesetzesentwurf sollte einheitlichere Regelungen dieser Versorgung auf Landesebene etablieren. Außerdem sollte die Finanzierung dieser Leistungen öffentlich übernommen werden. Nach einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der ebenfalls mit den Gegenstimmen der CSU abgelehnt wurde, hätte das Land die Kosten tragen sollen. Grüne und SPD stimmten für den Gesetzesentwurf, genauso wie der fraktionslose Günther Felbinger. 72 Gegenstimmen kamen aus der CSU-Fraktion, die Freien Wähler enthielten sich.

 

Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD) sprach sich für den Gesetzesentwurf aus, da psychosoziale Erstbetreuung immer mehr an Bedeutung gewinne. Mit ihr könnten Spätfolgen bei Menschen verhindert werden, die beispielsweise Zeug*innen eines Amoklaufes, einer terroristischen Attacke oder eines schweren Autounfalls geworden seien. Zu viele dieser Leistungen würden bisher von ehrenamtlichen Trägern geleistet.

Norbert Dünkel (CSU) verwies darauf, dass ein Zentralstelle, wie der Gesetzesentwurf vorsähe, bereits existiere. Die SPD hingegen argumentierte, dass diese Zentralstelle gesetzlich verankert und besser strukturiert werden solle. Dünkel kritisierte, dass das neue Gesetz nur zu mehr Bürokratie führe und nicht von den betroffenen Verbänden gefordert sei. Paul Wengert (SPD) ging auf diesen Vorwurf ein und nannte den Präsidenten des Arbeiter-Samariter-Bundes als Gegenbeispiel, der maßgeblich am Entwurf des Gesetzes beteiligt gewesen sei.

Joachim Hanisch von den Freien Wählern sprach sich zwar für eine landesweite gesetzliche Regelung der psychosozialen Erstversorgung aus. Er kündigte jedoch die Enthaltung seiner Fraktion aufgrund einiger Bedenken bezüglich des Gesetzentwurfes an.

Jürgen Mistol (Grüne) betonte die regional sehr unterschiedliche Organisationsstruktur innerhalb verschiedener Betreuungsangebote und verwies auf die Ergebnisse einer Erhebung, in der dahingehend deutlicher Handlungsbedarf identifiziert worden sei. Deshalb werde die der Grünen-Fraktion dem Gesetzesentwurf zustimmen.