Gesetz zur Überwachung als gefährlich eingestufter Personen

Der Gesetzesentwurf der Staatsregierung sieht vor, den Behörden mehr Möglichkeiten bei der Überwachung und Ingewahrsamnahme von als gefährlich eingestuften Personen zu geben, um mit der größer werdenden Bedrohung durch Terrorismus und Extremismus umzugehen.

Der Antrag wurde mit 80 zu 14 Stimmen bei 53 Enthaltungen angenommen.

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
14
Enthalten
51
Nicht beteiligt
35
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs sollte den Behörden geholfen werden, mit der größer werdenden Gefahr durch Terrorismus und Extremismus umzugehen. In ihm wurde deshalb vorgeschlagen, der Polizei weitere Instrumente zur präventionspolizeilichen strafrechtlichen Überwachung bereitzustellen. Damit zukünftige Straftäter*innen bereits vor Begehen der Tat überführt und in Gewahrsam gebracht werden könnten, schlug der Entwurf eine Verlängerung der Höchstdauer der präventiven Gewahrsamsnehmung auf drei Monate mit Möglichkeit zur erneuten Verlängerung vor. Außerdem sah das Gesetz u.a. die Schaffung einer neuen Befugnis zum Erteilen von Aufenthalts- und Kontaktverboten vor, welche mithilfe einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) umgesetzt werden könnten.

Joachim Herrmann (CSU) warb für die Zustimmung der Abgeordneten. Um Terrorangriffe verhindern zu können, müsse die neue Kategorie der „drohenden Gefahr“ geschaffen werden. So könne die Polizei präventiv reagieren, bevor tatsächliche Gefahrensituationen entstünden. Der bayerische Innenminister wollte darüber hinaus mit der Erhöhung der Höchstdauer präventiven Gewahrsams auf drei Monate mit Möglichkeit zur Verlängerung Behörden und Gerichten mehr Handlungsspielraum einräumen. Auch den Einsatz elektronischer Fußfesseln für potenziell gefährliche Personen begrüßte er. Herrmann hob ebenfalls die Ausweitung von Befugnissen zur Überwachung von online geführten Gesprächen als Ergänzung zu Telefonaten als zeitgemäß hervor. Sein Parteikollege Hans Reichhart (CSU) schloss sich diesen Argumenten an.

Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD) begrüßte, dass auf erhöhte Terrorismusgefahr eingegangen werde und das europäische Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Datenschutzrichtlinie Beachtung fänden. Er kritisierte jedoch, dass die Befugnisse, die der Polizei eingeräumt würden, zu weitreichend in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreife. Insbesondere die Möglichkeit, als potenziell gefährlich eingestufte Personen mittels einer elektronischen Fußfessel zu überwachen, und die unbefristete vorsorgliche Ingewahrsamnahme kritisierte er. Die SPD stellte einen Antrag auf eine Anhörung, in der offene Fragen zu diesen Kritikpunkten gestellt werden sollten. Bis zur Beantwortung dieser Fragen könne die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, so Gantzer. Auch Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER) verwies auf verfassungsrechtliche Bedenken bei den geplanten Änderungen und behielten sich ihr endgültiges Urteil bis nach der Expert*innenenanhörung vor und enthielten sich demnach bei dieser Abstimmung.

Die Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze schloss sich der Kritik der anderen Oppositionsparteien an und gab zu bedenken, dass das Gesetz nicht nur auf potenziell gefährliche Personen angewandt werden, sondern auch in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger eingreifen könne. Die fraktionslose Claudia Stamm kritisierte außerdem die Einführung der Gefährder-Kategorie, die bisher rechtlich noch nicht definiert sei und somit Möglichkeiten zum rechtlichen Missbrauch liefere.