Gesetz zur Überwachung als gefährlich eingestufter Personen

Der Gesetzesentwurf der Staatsregierung sieht vor, den Behörden mehr Möglichkeiten bei der Überwachung und Ingewahrsamnahme von als gefährlich eingestuften Personen zu geben, um mit der größer werdenden Bedrohung durch Terrorismus und Extremismus umzugehen.

Der Antrag wurde mit 80 zu 14 Stimmen bei 53 Enthaltungen angenommen.

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
14
Enthalten
51
Nicht beteiligt
35
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Florian HerrmannFlorian HerrmannCSU116 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia StierstorferSylvia StierstorferCSU304 - Regensburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten SchwabThorsten SchwabCSU606 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Joachim HerrmannJoachim HerrmannCSU508 - Erlangen-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCSU120 - Miesbach Nicht beteiligt
Portrait von Erwin HuberErwin HuberCSU202 - Dingolfing Dafür gestimmt
Portrait von Winfried BausbackWinfried BausbackCSU602 - Aschaffenburg-West Nicht beteiligt
Portrait von Gudrun Brendel-FischerGudrun Brendel-FischerCSU403 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard EckGerhard EckCSU608 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig von und zu LerchenfeldLudwig von und zu LerchenfeldCSU Dafür gestimmt
Portrait von Alexander FlierlAlexander FlierlCSU306 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig SpaenleLudwig SpaenleCSU108 - München-Schwabing Nicht beteiligt
Portrait von Klaus StöttnerKlaus StöttnerCSU126 - Rosenheim-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Walter TaubenederWalter TaubenederCSU206 - Passau-West Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard WaschlerGerhard WaschlerCSU205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Georg WinterGeorg WinterCSU704 - Augsburg-Land, Dillingen Dafür gestimmt
Portrait von Harald SchwartzHarald SchwartzCSU301 - Amberg-Sulzbach Dafür gestimmt
Portrait von Marcel HuberMarcel HuberCSU121 - Mühldorf a. Inn Dafür gestimmt
Portrait von Michaela KaniberMichaela KaniberCSU111 - Berchtesgadener Land Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrunnerHelmut BrunnerCSU207 - Regen, Freyung-Grafenau Nicht beteiligt
Portrait von Ute Eiling-HütigUte Eiling-HütigCSU128 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LorenzAndreas LorenzCSU103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Portrait von Karl FrellerKarl FrellerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GoppelThomas GoppelCSU Dafür gestimmt
PschiererFranz Josef PschiererCSU708 - Kaufbeuren Dafür gestimmt

Mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs sollte den Behörden geholfen werden, mit der größer werdenden Gefahr durch Terrorismus und Extremismus umzugehen. In ihm wurde deshalb vorgeschlagen, der Polizei weitere Instrumente zur präventionspolizeilichen strafrechtlichen Überwachung bereitzustellen. Damit zukünftige Straftäter*innen bereits vor Begehen der Tat überführt und in Gewahrsam gebracht werden könnten, schlug der Entwurf eine Verlängerung der Höchstdauer der präventiven Gewahrsamsnehmung auf drei Monate mit Möglichkeit zur erneuten Verlängerung vor. Außerdem sah das Gesetz u.a. die Schaffung einer neuen Befugnis zum Erteilen von Aufenthalts- und Kontaktverboten vor, welche mithilfe einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) umgesetzt werden könnten.

Joachim Herrmann (CSU) warb für die Zustimmung der Abgeordneten. Um Terrorangriffe verhindern zu können, müsse die neue Kategorie der „drohenden Gefahr“ geschaffen werden. So könne die Polizei präventiv reagieren, bevor tatsächliche Gefahrensituationen entstünden. Der bayerische Innenminister wollte darüber hinaus mit der Erhöhung der Höchstdauer präventiven Gewahrsams auf drei Monate mit Möglichkeit zur Verlängerung Behörden und Gerichten mehr Handlungsspielraum einräumen. Auch den Einsatz elektronischer Fußfesseln für potenziell gefährliche Personen begrüßte er. Herrmann hob ebenfalls die Ausweitung von Befugnissen zur Überwachung von online geführten Gesprächen als Ergänzung zu Telefonaten als zeitgemäß hervor. Sein Parteikollege Hans Reichhart (CSU) schloss sich diesen Argumenten an.

Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD) begrüßte, dass auf erhöhte Terrorismusgefahr eingegangen werde und das europäische Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Datenschutzrichtlinie Beachtung fänden. Er kritisierte jedoch, dass die Befugnisse, die der Polizei eingeräumt würden, zu weitreichend in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreife. Insbesondere die Möglichkeit, als potenziell gefährlich eingestufte Personen mittels einer elektronischen Fußfessel zu überwachen, und die unbefristete vorsorgliche Ingewahrsamnahme kritisierte er. Die SPD stellte einen Antrag auf eine Anhörung, in der offene Fragen zu diesen Kritikpunkten gestellt werden sollten. Bis zur Beantwortung dieser Fragen könne die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, so Gantzer. Auch Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER) verwies auf verfassungsrechtliche Bedenken bei den geplanten Änderungen und behielten sich ihr endgültiges Urteil bis nach der Expert*innenenanhörung vor und enthielten sich demnach bei dieser Abstimmung.

Die Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze schloss sich der Kritik der anderen Oppositionsparteien an und gab zu bedenken, dass das Gesetz nicht nur auf potenziell gefährliche Personen angewandt werden, sondern auch in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger eingreifen könne. Die fraktionslose Claudia Stamm kritisierte außerdem die Einführung der Gefährder-Kategorie, die bisher rechtlich noch nicht definiert sei und somit Möglichkeiten zum rechtlichen Missbrauch liefere.