Name Absteigend sortieren | Fraktion | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
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Klaus Adelt | SPD | 406 - Hof | Nicht beteiligt | |
Ilse Aigner | CSU | 120 - Miesbach | Nicht beteiligt | |
Hubert Aiwanger | FREIE WÄHLER | 204 - Landshut | Nicht beteiligt | |
Horst Arnold | SPD | 509 - Fürth | Dafür gestimmt | |
Inge Aures | SPD | 408 - Wunsiedel, Kulmbach | Dafür gestimmt | |
Martin Bachhuber | CSU | 110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen | Nicht beteiligt | |
Volker Bauer | CSU | 512 - Roth | Dagegen gestimmt | |
Peter Bauer | FREIE WÄHLER | 505 - Ansbach-Nord | Dafür gestimmt | |
Jürgen Baumgärtner | CSU | 407 - Kronach, Lichtenfels | Nicht beteiligt | |
Winfried Bausback | CSU | 602 - Aschaffenburg-West | Nicht beteiligt | |
Margarete Bause | DIE GRÜNEN | 108 - München-Schwabing | Dafür gestimmt | |
Eric Beißwenger | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Otmar Bernhard | CSU | 106 - München-Pasing | Dagegen gestimmt | |
Susann Biedefeld | SPD | 404 - Coburg | Nicht beteiligt | |
Markus Blume | CSU | 107 - München-Ramersdorf | Dagegen gestimmt | |
Reinhold Bocklet | CSU | 117 - Fürstenfeldbruck-Ost | Dagegen gestimmt | |
Robert Brannekämper | CSU | 102 - München-Bogenhausen | Dagegen gestimmt | |
Gudrun Brendel-Fischer | CSU | 403 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Helmut Brunner | CSU | 207 - Regen, Freyung-Grafenau | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Celina | DIE GRÜNEN | 609 - Würzburg-Land | Nicht beteiligt | |
Petra Dettenhöfer | CSU | 308 - Weiden i.d. OPf. | Dagegen gestimmt | |
Alex Dorow | CSU | 119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West | Nicht beteiligt | |
Norbert Dünkel | CSU | 511 - Nürnberger Land | Dagegen gestimmt | |
Sepp Dürr | DIE GRÜNEN | Nicht beteiligt | ||
Gerhard Eck | CSU | 608 - Schweinfurt | Dagegen gestimmt |
Der Dringlichkeitsantrag wurde mit 58 Ja-Stimmen zu 83 Nein-Stimmen abgelehnt.
In ihrem Antrag fordert die SPD eine Ausweitung der Anwendung der sog. "3-plus-2-Regelung” des Aufenthaltsgesetzes (§§ 18a und 60a) in Bayern. Das bayerische Staatsministerium des Inneren, Bau und Verkehr mache es durch restriktive Interpretationen der Gesetzestexte fast unmöglich für integrationswillige Arbeitgeber, diese Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer in Anspruch zu nehmen, so der Antrag.
Die erneuerte Version des Aufenthaltsgesetzes sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländer, die eine Berufsausbildung begonnen haben, die die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen und bei denen keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, eine Duldung für den Zeitraum dieser Ausbildung ausgestellt wird. Darüber hinaus wird nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, im Anschluss eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre erteilt, um im erlernten Berufsfeld tätig sein zu können.
Ziel des Antrages war es, das Staatsministerium zum Handeln nach Absicht der Bundesgesetzgeber zu bewegen. Das sei bisher nicht der Fall gewesen. Zum Ausdruck gekommen sei dies in einem innenministeriellen Schreiben vom 1. September, das enge Vorgaben und Maßstäbe für die Anwendung der "3-plus-2-Regelung" aufstelle.
In einem ergänzenden Antrag forderten die Grünen zusätzlich die Rücknahme dieses Schreibens.
Die Freien Wähler nennen in einem eigenen Antrag in Anbetracht der hohen Anzahl an Beschwerden auch die Berichterstattung des Staatsministeriums bzgl. Probleme bei der Umsetzung als notwendige Maßnahme.
Als Grund für die Ablehnung gab die CSU an, eine Lockerung der Regelungen entspreche einer Möglichkeit für Ausländerinnen und Ausländer ohne langfristige Bleibeperspektive, die Aufenthaltsbeendigung zu vermeiden. Man habe bereits genug damit zu tun, Ausländerinnen und Ausländer mit permanenter Bleibeberechtigung effektiv in die Betriebe zu integrieren; die eingeführten Restriktionen seien außerdem durchaus in Übereinstimmung mit der Bundesgesetzgebung.