Schwangeren den Zugang zu Informationen zu Schwangerschaftsabbruch ermöglichen

Der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN-Fraktion, Schwangeren den Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen, wurde mit 35 zu 80 Stimmen abgelehnt. Die Antragsteller und Fraktionslosen stimmten dem Antrag zu. Während eine Hälfte der SPD-Fraktion nicht an der Abstimmung teilnahm, stimmte die andere Hälfte geschlossen dafür. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER votierte mit sechs Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Die Regierungsfraktion der CSU stimmte geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
35
Dagegen gestimmt
80
Enthalten
4
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Sandro KirchnerSandro KirchnerCSU603 - Bad Kissingen Dagegen gestimmt
Portrait von Günther KnoblauchGünther KnoblauchSPD109 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Natascha KohnenNatascha KohnenSPD123 - München-Land Süd Nicht beteiligt
Portrait von Alexander KönigAlexander KönigCSU406 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd KränzleBernd KränzleCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert KränzleinHerbert KränzleinSPD119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Dafür gestimmt
Portrait von Nikolaus KrausNikolaus KrausFREIE WÄHLER122 - München-Land Nord Enthalten
Portrait von Anton KreitmairAnton KreitmairCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas KreuzerThomas KreuzerCSU709 - Kempten, Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Harald KühnHarald KühnCSU130 - Weilheim-Schongau Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred LändnerManfred LändnerCSU609 - Würzburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Otto LedererOtto LedererCSU127 - Rosenheim-West Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich LeinerUlrich LeinerDIE GRÜNEN710 - Lindau, Sonthofen Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LorenzAndreas LorenzCSU103 - München-Giesing Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LotteAndreas LotteSPD101 - München-Hadern Nicht beteiligt
Portrait von Christian MagerlChristian MagerlDIE GRÜNEN116 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Beate MerkBeate MerkCSU713 - Neu-Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Peter MeyerPeter MeyerFREIE WÄHLER Nicht beteiligt
Portrait von Jürgen MistolJürgen MistolDIE GRÜNEN305 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Emilia Franziska MüllerEmilia Franziska MüllerCSU Nicht beteiligt
Portrait von Ruth MüllerRuth MüllerSPD204 - Landshut Nicht beteiligt
Portrait von Alexander MuthmannAlexander Muthmannfraktionslos207 - Regen, Freyung-Grafenau Dafür gestimmt
Thomas MützeThomas MützeDIE GRÜNEN602 - Aschaffenburg-West Dafür gestimmt
Portrait von Walter NusselWalter NusselCSU507 - Erlangen-Höchstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Verena OsgyanVerena OsgyanDIE GRÜNEN Dafür gestimmt

In ihrem Dringlichkeitsantrag forderte die GRÜNEN-Fraktion die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Streichung des § 219a Strafgesetzbuch einzusetzen. Ärzt*innen solle es dadurch erlaubt werden, sachlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder wo und unter welchen Voraussetzungen ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann.

Bundesweite Aufmerksamkeit erfuhren der § 219a und die Diskussion darüber durch die kürzliche Verurteilung der Allgemeinärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informierte.

Die GRÜNEN-Abgeordnete Katharina Schulze argumentierte, frei zugängliche Informationen über Sexualität, Gesundheit und sichere Schwangerschaftsabbrüche machten Selbstbestimmung überhaupt erst möglich. Es ginge bei der Forderung um gesundheitliche Aufklärung. Fehlende Informationen verhinderten einen Schwangerschaftsabbruch nicht. Damit stelle man auch die Mediziner*innen unter Generalverdacht anstatt diesen zu vertrauen und sie zu unterstützen.

Petra Guttenberger (CSU) entgegnete, der § 219a beschneide nicht den Zugang zu Information, sei sogar Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch. Stattdessen regele dieser ein Verbot zur Werbung. An einem Werbeverbot für einen Schwangerschaftsabbruch festzuhalten widerspreche nicht der Tatsache, jederzeit alle Informationsmöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können.

Verena Osgyan (GRÜNE) hielt anhand des Falles Kristina Hänels die Argumentation der Abgeordneten Guttenberger für widerlegt. Auf ihrer Website habe die Ärztin neutrale Informationen, beispielsweise über den medizinischen Ablauf, angeben, und sei aufgrund dessen verurteilt worden.

Die Abgeordnete der SPD-Fraktion Dr. Simone Strohmayr sah ebenfalls einen Unterschied zwischen „marktschreierischer“ Werbung und den „fach- und sachgerechten Informationen“, welche von Hänel veröffentlicht worden seien. Ein Verbot aktiver Bewerbung unterstütze sie hingegen. § 219a stelle jedoch bereits die öffentliche Information unter Strafe. Sie halte es außerdem für gut, dass sich betroffene Frauen auch im Netz über Schwangerschaftsabbrüche informieren könnten. Schließlich informierten sich Menschen heutzutage beispielsweise auch über Krankheiten im Netz.

Florian Streibl (FREIE WÄHLER) bezeichnete die Diskussion als wenig zielführend. Es gebe seit 2010 nur eine einzige Verurteilung nach § 219a. Dieser sei dazu da, dass keine Hochglanzwerbung für Abtreibungen gemacht werde oder zu Kommerzialisierung dieser führe. Ferner solle der Paragraph verhindern, dass Beratung und Eingriff nicht von gleicher Stelle stattfinde. Dies beuge Interessenskonflikten vor und unterstütze die Neutralitätsverpflichtung seitens der Beratungsstellen.

Laut Staatsminister Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) treffe weder der nicht vorhandene Zugang zu Informationen zu noch helfe eine Streichung des § 219a dabei, diesen Zugang zu verbessern. Der Paragraph verbiete Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nur dann, wenn sie in grob anstößiger Weise erfolge oder in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Vorschrift ziele also gerade darauf ab, dass eine Information von Schwangeren in Konfliktlagen sachlich und neutral erfolge und nicht in anstößiger Form oder in kommerziellem Eigeninteresse. Eine Streichung bewirke folglich, dass Werbung künftig in anstößiger Weise oder in kommerzieller Absicht erfolgen könne, und erreiche damit genau das Gegenteil dessen, was der Antrag der GRÜNEN-Fraktion fordere. Weiterhin warf er den Befürwortern vor misszuverstehen, dass ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch bestünde. Stattdessen sei Schwangerschaftsabbruch nach Rechtsordnung außer bei medizinischer oder kriminologischer Indikation grundsätzlich rechtswidrig.

Die GRÜNEN-Abgeordnete Kerstin Celina entgegnete, den Schutz des ungeborenen Lebens erreiche man durch gute Beratung, gute Angebote für Schwangere, Unterstützung und durch Mutmachen zum Leben. Man erreiche ihn im 21. Jahrhundert aber nicht durch das Verbot von Online-Information.