Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Friedrich MerzFriedrich MerzCDU/CSU148 - Hochsauerlandkreis Nicht beteiligt
Ulrike MertenSPD99 - Rhein - Sieg - Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Stralsund - Nordvorpommern - Rügen Dafür gestimmt
Portrait von Petra MerkelPetra MerkelSPD81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Dorothée MenznerDorothée MenznerDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Michael MeisterMichael MeisterCDU/CSU189 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Patrick MeinhardtPatrick MeinhardtFDP273 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Horst MeierhoferHorst MeierhoferFDP234 - Regensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang MeckelburgWolfgang MeckelburgCDU/CSU124 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Markus MeckelMarkus MeckelSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU214 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich MaurerUlrich MaurerDIE LINKE260 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD292 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD280 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Caren MarksCaren MarksSPD43 - Hannover - Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar MarkLothar MarkSPD276 - Mannheim Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk ManzewskiDirk ManzewskiSPD17 - Bad Doberan - Güstrow - Müritz Dagegen gestimmt
Portrait von Nicole MaischNicole MaischDIE GRÜNEN169 - Waldeck Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas MahlbergThomas MahlbergCDU/CSU116 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Michael LutherMichael LutherCDU/CSU167 - Zwickauer Land - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Anna LührmannAnna LührmannDIE GRÜNEN182 - Main-Taunus Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU224 - Rosenheim Dafür gestimmt
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE87 - Berlin-Lichtenberg-Hohenschönhausen Dagegen gestimmt
Portrait von Ulla LötzerUlla LötzerDIE LINKE102 - Leverkusen - Köln IV Dagegen gestimmt
Portrait von Erwin LotterErwin LotterFDP254 - Augsburg-Land Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut