Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Kersten SteinkeKersten SteinkeDIE LINKE189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Nicht beteiligt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU208 - Neustadt - Speyer Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian SteinekeSebastian SteinekeCDU/CSU56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Portrait von Mathias SteinMathias SteinSPD5 - Kiel Dagegen gestimmt
Peter SteinCDU/CSU14 - Rostock - Landkreis Rostock II Nicht beteiligt
Portrait von Andreas SteierAndreas SteierCDU/CSU203 - Trier Dagegen gestimmt
Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft BentheimAlbert StegemannCDU/CSU31 - Mittelems Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang StefingerWolfgang StefingerCDU/CSU218 - München-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Sonja SteffenSonja SteffenSPD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SteffelFrank SteffelCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Nicht beteiligt
Portrait von Bettina Stark-WatzingerBettina Stark-WatzingerFDP181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Martina Stamm-FibichMartina Stamm-FibichSPD242 - Erlangen Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin StafflerKatrin StafflerCDU/CSU215 - Fürstenfeldbruck Dagegen gestimmt
Profilbild Svenja StadlerSvenja StadlerSPD36 - Harburg Dagegen gestimmt
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Enthalten
Portrait von Rainer SpieringRainer SpieringSPD38 - Osnabrück-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk SpanielDirk SpanielAfD258 - Stuttgart I Enthalten
Portrait von Detlev SpangenbergDetlev SpangenbergAfD151 - Nordsachsen Enthalten
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU124 - Steinfurt I - Borken I Dagegen gestimmt
Portrait von Tino SorgeTino SorgeCDU/CSU69 - Magdeburg Nicht beteiligt
Pressefoto Helin Evrim SommerHelin Evrim SommerDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Hermann Otto SolmsHermann Otto SolmsFDP173 - Gießen Nicht beteiligt
Portrait von Judith SkudelnyJudith SkudelnyFDP258 - Stuttgart I Nicht beteiligt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE72 - Halle Nicht beteiligt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.