Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.Ulle SchauwsDIE GRÜNEN114 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU284 - Offenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Minden-Lübbecke I Nicht beteiligt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU210 - Pirmasens Dagegen gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD140 - Bochum I Dagegen gestimmt
Portrait von Christian SauterChristian SauterFDP135 - Lippe I Dafür gestimmt
Stefan Sauer, MdBStefan SauerCDU/CSU184 - Groß-Gerau Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas SattelbergerThomas SattelbergerFDP219 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Manuel SarrazinManuel SarrazinDIE GRÜNEN23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Johann SaathoffJohann SaathoffSPD24 - Aurich - Emden Dagegen gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Bernd RützelBernd RützelSPD249 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Susann RüthrichSusann RüthrichSPD155 - Meißen Dagegen gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferDIE GRÜNEN203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Erwin RüddelErwin RüddelCDU/CSU197 - Neuwied Nicht beteiligt
Stefan RouenhoffStefan RouenhoffCDU/CSU112 - Kleve Dagegen gestimmt
Portrait von Manuela RottmannManuela RottmannDIE GRÜNEN248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Nicht beteiligt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dagegen gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN205 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dagegen gestimmt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.