Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Bernd SiebertBernd SiebertCDU/CSU Nicht beteiligt
Pressefoto Helin Evrim SommerHelin Evrim SommerDIE LINKE Dafür gestimmt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD Enthalten
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Enthalten
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Enthalten
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Roman ReuschRoman ReuschAfD Nicht beteiligt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Fabio De MasiFabio De MasiDIE LINKE Dafür gestimmt
Porträt-Foto Doris AchelwilmDoris AchelwilmDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Nicht beteiligt
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Enthalten
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Nicht beteiligt
Portrait von Tobias ZechTobias ZechCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD Enthalten
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Enthalten
Portrait von Franziska GminderFranziska GminderAfD Enthalten
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD Enthalten
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Nicht beteiligt
Gyde JensenGyde JensenFDP Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchulzMartin SchulzSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Enthalten
Portrait von Verena HartmannVerena Hartmannfraktionslos Enthalten
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Enthalten
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Enthalten

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.