Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Joe WeingartenJoe WeingartenSPD201 - Kreuznach Dagegen gestimmt
Portrait von Peter WeißPeter WeißCDU/CSU283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Anja WeisgerberAnja WeisgerberCDU/CSU250 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine WeissSabine WeissCDU/CSU113 - Wesel I Dagegen gestimmt
Portrait von Ingo WellenreutherIngo WellenreutherCDU/CSU271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Marian Wendt, MdBMarian WendtCDU/CSU151 - Nordsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin WernerKatrin WernerDIE LINKE203 - Trier Nicht beteiligt
Portrait von Nicole WestigNicole WestigFDP98 - Rhein-Sieg-Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Bernd WestphalBernd WestphalSPD48 - Hildesheim Nicht beteiligt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Enthalten
Portrait von Kai WhittakerKai WhittakerCDU/CSU273 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Enthalten
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen BundestagDirk WieseSPD147 - Hochsauerlandkreis Nicht beteiligt
Portrait von Bettina WiesmannBettina WiesmannCDU/CSU183 - Frankfurt am Main II Dagegen gestimmt
Portrait von Heiko WildbergHeiko WildbergAfD211 - Südpfalz Enthalten
Portrait von Katharina WillkommKatharina WillkommFDP90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter WillschKlaus-Peter WillschCDU/CSU178 - Rheingau-Taunus - Limburg Nicht beteiligt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Nicht beteiligt
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Nicht beteiligt
Portrait von Oliver WittkeOliver WittkeCDU/CSU123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Gülistan YükselGülistan YükselSPD109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Hubertus ZdebelHubertus ZdebelDIE LINKE129 - Münster Nicht beteiligt
Portrait von Tobias ZechTobias ZechCDU/CSU Dagegen gestimmt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.