Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Linda TeutebergLinda TeutebergFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Michael TheurerMichael TheurerFDP271 - Karlsruhe-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Michael ThewsMichael ThewsSPD145 - Hamm - Unna II Dagegen gestimmt
PressefotoHans-Jürgen ThiesCDU/CSU146 - Soest Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan ThomaeStephan ThomaeFDP256 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Alexander ThromAlexander ThromCDU/CSU267 - Heilbronn Dagegen gestimmt
Portrait von Dietlind TiemannDietlind TiemannCDU/CSU60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dagegen gestimmt
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred TodtenhausenManfred TodtenhausenFDP102 - Wuppertal I Nicht beteiligt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD123 - Gelsenkirchen Nicht beteiligt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dagegen gestimmt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Nicht beteiligt
Foto Markus UhlMarkus UhlCDU/CSU299 - Homburg Dagegen gestimmt
Portrait von Andrew UllmannAndrew UllmannFDP251 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Volker UllrichVolker UllrichCDU/CSU252 - Augsburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Gerald UllrichGerald UllrichFDP196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE209 - Kaiserslautern Nicht beteiligt
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU160 - Dresden II - Bautzen II Dagegen gestimmt
Portrait-Foto von Julia VerlindenJulia VerlindenDIE GRÜNEN37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Kerstin ViereggeKerstin ViereggeCDU/CSU135 - Lippe I Dagegen gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes VogelJohannes VogelFDP149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE128 - Steinfurt III Dafür gestimmt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.