Arbeitsschutzkontrollgesetz

Mit dem neu eingebrachten Gesetz will die Bundesregierung schon länger bekannte Defizite im Bereich des Arbeitsschutzes verbessern. Der Gesetzentwurf soll die ungenauen Vorgaben über die Häufigkeit der Kontrollen in Betrieben im bereits bestehenden Arbeitsschutzgesetz ergänzen und dem Trend der rückläufigen Betriebsbesichtigungen entgegenwirken. Das neue Gesetz wird mit dem Fokus auf die menschenunwürdigen Arbeitsverhältnissen in deutschen Schlachhöfen auf den Weg gebracht.

Die Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU sowie die Fraktionen DIE LINKE und Die GRÜNEN stimmten für den Gesetzesentwurf. AfD und FDP hingegen stimmen geschlossen mit Nein. Auch die CDU/CSU Mitglieder Max Straubinger, Jana Schimke und Mark Hauptmann stimmten dagegen. Damit wird der Gesetzentwurf mit 473 Ja-Stimmen angenommen.

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Dafür gestimmt
473
Dagegen gestimmt
152
Enthalten
5
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft BentheimAlbert StegemannCDU/CSU31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SteierAndreas SteierCDU/CSU203 - Trier Dafür gestimmt
Peter SteinCDU/CSU14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Mathias SteinMathias SteinSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian SteinekeSebastian SteinekeCDU/CSU56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU208 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Portrait von Kersten SteinkeKersten SteinkeDIE LINKE189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Nicht beteiligt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Enthalten
Gero Storjohann MdBGero StorjohannCDU/CSU8 - Segeberg - Stormarn-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Agnes Strack-ZimmermannMarie-Agnes Strack-ZimmermannFDP106 - Düsseldorf I Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan StrackeStephan StrackeCDU/CSU257 - Ostallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Friedrich StraetmannsFriedrich StraetmannsDIE LINKE132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Portrait von Benjamin StrasserBenjamin StrasserFDP294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU230 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnDIE GRÜNEN185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Karin StrenzKarin StrenzCDU/CSU13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Nicht beteiligt
Margit StumppMargit StumppDIE GRÜNEN270 - Aalen - Heidenheim Dafür gestimmt
Katja SudingKatja SudingFDP19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Kerstin TackKerstin TackSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Kirsten TackmannKirsten TackmannDIE LINKE56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Jessica TattiJessica TattiDIE LINKE289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Peter TauberPeter TauberCDU/CSU175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Portrait von Claudia TausendClaudia TausendSPD218 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Hermann-Josef TebrokeHermann-Josef TebrokeCDU/CSU100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Linda TeutebergLinda TeutebergFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt

Die Abstimmung über den Entwurf  des Arbeitsschutzkontrollgesetzes wird in der letzter Sitzungswoche des Bundestags dieses Jahres durchgeführt, um eine schnelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die schlechten Bedingungen unter denen die meist aus Osteuropa stammenden Leiharbeiter arbeiten müssen kamen im Zuge der Corona-Pandemie ans Licht. Schon ab dem 01. Januar 2021 sollen mehr Kontrollen in den Betrieben und eine Arbeitszeiterfassung realisiert werden. Außerdem sind Verbote von Werkverträgen in der Fleischindustrie (vorwiegend bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) geplant. Es ist vorgesehen diese Verbote ab dem 01. April auch auf die Leiharbeit auszuweiten.

Die Arbeitnehmer müssen ab Inkrafttreten vom Unternehmen direkt beschäftigt werden, welches dann auch für die Einhaltung von Mindestlohn, Sozialversicherung und Ar­beitsschutz verantwortlich ist. Mit einer Frist von drei Jahren wird es aber dennoch möglich sein auf Basis eines Tarifvertrags in der Fleischverarbeitung auch Leiharbeiter anzustellen, um bei erhöhter Nachfrage trotzdem genug Fleisch liefern zu können.

Eine weitere Änderung ist in der Arbeitszeiterfassung vorgesehen, welche nur noch elektronisch stattfinden darf. Außerdem werden höhere Bußgelder erhoben, wenn die Mindeststandards der Personalunterkünfte nicht eingehalten werden. Die Unternehmen sollen in Zukunft deutlich öfter auf die Einhaltungen der Regelungen kontrolliert werden, was durch eine jährliche bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote, die bis 2026 weiter ansteigt, erreicht werden soll, damit die Länder genügend Zeit für die Umsetzung der Verschärfungen haben. Es wird zudem eine neue Bundesfachstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufgestellt, welches einen Knotenpunkt der Organisation und Kompetenz bilden soll.

Gegenstimmen kamen vor allem auf, da in den Änderungen eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fleischindustrie auf dem internationalen Markt gesehen wird. Einige Unternehmen halten das Gesetz sogar für verfassungswiedrig und wollen Klage einreichen. Auch Fraktionen, die für die Gesetzesänderung stimmten, äußerten Kritik, hier aber in die andere Richtung. Grüne und Linke prangerten an, dass trotz der neuen Regelungen Leiharbeit weiter möglich sei.

Hubertus Heil, Bundesarbeits- und Sozialminister der SPD, kündigte an, von nun an ein höheres Augenmerk auf den Gesundheitsschutz von Arbeiter:innen zu legen, vorrangig auch in der Fleischindustrie.

Die Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU sowie die Fraktionen DIE LINKE und Die GRÜNEN stimmten für den Gesetzesentwurf. AfD und FDP hingegen stimmen geschlossen mit Nein. Auch die CDU/CSU Mitglieder Max Straubinger, Jana Schimke und Mark Hauptmann stimmten gegen den Gesetzesentwurf. Damit wird der Gesetzentwurf mit 473 Ja-Stimmen angenommen.