Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der Linken-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ab. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten entschlossen für den Gesetzentwurf; auch aus der FDP-Fraktion gab es überwiegend Zustimmung. Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen den Antrag. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

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Dafür gestimmt
184
Dagegen gestimmt
460
Enthalten
6
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas BleckAndreas BleckAfD197 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BleserPeter BleserCDU/CSU200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dagegen gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Dagegen gestimmt
BildNorbert BrackmannCDU/CSU10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU174 - Fulda Dagegen gestimmt
Portrait von Mario BrandenburgMario BrandenburgFDP211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Jens BrandenburgJens BrandenburgFDP277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Dr. Reinhard BrandlReinhard BrandlCDU/CSU216 - Ingolstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Michel BrandtMichel BrandtDIE LINKE271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Franziska BrantnerFranziska BrantnerDIE GRÜNEN274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Helge BraunHelge BraunCDU/CSU173 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Silvia BreherSilvia BreherCDU/CSU32 - Cloppenburg - Vechta Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian BrehmSebastian BrehmCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Dagegen gestimmt
Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn GroßeLeni BreymaierSPD270 - Aalen - Heidenheim Dagegen gestimmt
Copyright: Tobias KochRalph BrinkhausCDU/CSU131 - Gütersloh I Dagegen gestimmt
Dr. Carsten BrodesserCarsten BrodesserCDU/CSU99 - Oberbergischer Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerDIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Karl-Heinz BrunnerKarl-Heinz BrunnerSPD255 - Neu-Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Christine BuchholzChristine BuchholzDIE LINKE185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Katrin BuddeKatrin BuddeSPD74 - Mansfeld Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der LINKEN-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die LINKE-und Grüne-Fraktion stimmte entschlossen für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD stimmten gegen diesen. Aus der SPD-Fraktion stimmte als Einziger Frank Schwabe für den Entwurf. In der FDP gab es geteilte Meinungen. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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